16. Leipziger Arbeitsrechtsforum

Beauftragen Sie als Unternehmen externes Personal, müssen Sie besonders auf ein Thema achten - die Scheinselbstständigkeit!

Liegt eine Scheinselbstständigkeit vor, hat das erhebliche Konsequenzen. Der Auftraggeber ist zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags verpflichtet – und zwar auch rückwirkend bis zur Grenze der Verjährung. Das kann teuer werden!

Wie Sie diese Konsequenzen vermeiden können und vieles mehr, dass erfahren Sie auf dem 16. Leipziger Arbeitsrechtsforum, das unter dem Motto steht:

 Scheinselbstständigkeit als existentielle Bedrohung für Unternehmen

Herr Prof. Dr. Burkhard Boemke, Professor an der Universität Leipzig und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, wird in seinem Vortrag u. a. auf

  • Prüfungen in Betrieben und auf Baustellen durch Hauptzollamt und Rentenversicherung
  • Freie Mitarbeit und sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung  
  • Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Risiken
  • Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) bringt Rechtssicherheit

eingehen.

Über arbeitsrechtliche Entscheidungen und neue Trends in der Rechtsprechung wird Herr Olaf Suckert, Richter am Arbeitsgericht Leipzig, referieren.

Das Arbeitsrechtsforum wird von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig und der Handwerkskammer zu Leipzig, in Kooperation mit dem Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Leipzig veranstaltet.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird bis zum 18. März 2024 gebeten.

Termine:

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen rund um die Teilnahme hilft Ihnen Uwe Bock gerne weiter.

T: +49 341 1267-1410
M: +49 151 12670015
F: +49 341 1267-1123
E: uwe.bock@leipzig.ihk.de