Packmitteltechnologen/-innen

Packmitteltechnologe/-technologin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie angeboten. Durch Wahlqualifikationen verfügt dieser Beruf über eine flexible Ausbildungsstruktur.

Packmitteltechnologen/-technologinnen entwickeln und produzieren Packmittel wie Kartonagen, Etiketten oder Taschen.

Hauptsächlich arbeiten Packmitteltechnologen/-technologinnen in Betrieben der Papier und Kunststoffe verarbeitenden Industrie, z.B. bei Herstellern von Kartonagen und Umschlägen aus Papier und Pappe oder Packmitteln aus Kunststoffen. Darüber hinaus können sie z.B. auch in Druckereien tätig sein, die Packmittel bedrucken.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

Seit dem 01.04.2019 gilt die Änderungsverordnung mit neuem Prüfungsbereich und geänderter Gewichtung.

Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
Zum BIBB

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