Schlichtungsverfahren ermöglichen Ihnen als Unternehmer, unter Beteiligung eines berufenen Schlichters schnell und kostengünstig zu einer sachlichen Einigung im Konfliktfall zu kommen. Der Schlichter bzw. die Schlichterin ist fachkundig, unabhängig und neutral. Das Verfahren selbst ist nicht öffentlich.
Ihr Antrag. Unser Verfahren.
Das Verfahren wird auf Antrag eingeleitet. Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Er muss die Bezeichnung der Parteien, die Beschreibung der Streitigkeit, die geltend gemachten Ansprüche und gegebenenfalls die maßgeblichen Beweismittel enthalten. Eine abgeschlossene Schlichtungsvereinbarung ist beizufügen. Ein berufener Schlichter lädt zum Verhandlungstermin und erörtert mit den Parteien die Sach- und Rechtslage. Dabei werden Lösungen des Konflikts angestrebt.
Wir bieten Ihnen neben der Durchführung von Schlichtungs- und Mediationsverfahren auch einen Pool von Schlichter/-innen an, die an unserer Mediations- und Schlichtungsstelle gelistet sind.
Hier eine Übersicht unserer Schlichter/-innen:
- Ahr, Friedemann - Schlichter
- Altrichter, Robert - Schlichter
- Böhm, Bernhard - Schlichter
- Gruber, Claudia - Schlichterin
- Wolffersdorff, Hoffmann von - Schlichter
- Lorenz-Guck, Doris - Schlichterin
- Pätzold, Dr. Julia - Schlichterin
- Schaffner, Dr. Klaus - Schlichter
- Wetzig, Andreas - Schlichter
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