Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt von den Unternehmen die Erfüllung der Rechenschaftspflicht. Damit ist die verantwortliche Stelle, also das Unternehmen oder die Institution, verantwortlich für den Datenschutz und seine Beachtung.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verknüpft Datenschutz und Datensicherheit. Und das sehr eng. Schutz und Technik sind nicht nur bei den technisch-organisatorischen Maßnahmen miteinander verbunden.
Die Anwendung der DSGVO seit 25. Mai 2018 bringt eine europaweite Verpflichtung zur Bestellung einer/eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) mit sich.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betont die Verantwortlichkeit, die Unternehmen (auch „verantwortliche Stellen“ oder „Verantwortliche“ genannt) für die Einhaltung des Datenschutzes haben.
Mit der Digitalisierung steigt die Menge erfasster Daten und datenverarbeitender Anwendungen stetig. Dies führt dann auch dazu, dass die Wahrung eines angemessenen Persönlichkeitsschutzes maßgeblich von der jeweiligen Technikgestaltung abhängt.