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Mit der Zusendung dieses Antrages und unter Berücksichtigung der Einhaltung der Grenzen für eine Beitragsfreistellung von 5.200 EUR, erhalten Sie bis zur endgültigen Abrechnung des betreffenden Beitragsjahres durch das Finanzamt keine weitere Mitteilung durch die IHK zu Leipzig. Sollte es mit der Abrechnung des Finanzamtes zu Ihren gemachten Angaben wesentliche Differenzen geben, welche eine Beitragsfreistellung nicht rechtfertigen, so erfolgt eine Nachveranlagung zum IHK-Beitrag für das betreffende Beitragsjahr.
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