MB_04_142 | Kaufmann für Digitalisierungsmanagement (VO2020)Seite drucken

1. Prüfungsteile

AbschlussprüfungPrüfungsbereichPrüfungszeitGewichtung
Teil 1Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes90 min20 %
Teil 2Digitale Entwicklung von Prozessenmax. 40 h50 %
Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells90 min

10 %

Kaufmännische Unterstützungsprozesse90 min10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde60 min10 %

2. Schriftliche Prüfungsleistungen

Die Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung Teil 1: „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ und der Abschlussprüfung Teil 2: „Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells“, „Kaufmännische Unterstützungsprozesse“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sind an bundeseinheitlichen Terminen schriftlich zu absolvieren.

3. Abschlussprüfung Teil 2 - Prüfungsteil „Digitale Entwicklung von Prozessen“

3.1 Betriebliche Projektarbeit

Die Projektarbeit soll einen betrieblichen Auftrag bzw. einen abgegrenzten Teilauftrag unter Beachtung kundenspezifischer Wünsche und wirtschaftlicher Gesichtspunkte beinhalten. Bei der Auswahl der Projektarbeit müssen Terminvorstellungen des Kunden und Prüfungstermine miteinander in Einklang gebracht werden. Der Projektantrag ist fristgemäß über das Online-Portal des elektronischen Projektantrages (vgl. Terminkette auf der Homepage der IHK zu Leipzig)  einzureichen.

  • Ist ein Projektantrag bis zum Ende dieser Frist nicht im Online-Portal hochgeladen, wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet.
  • Die Bestätigung des Themas zur Projektarbeit erfolgt lt. Terminkette durch eine E-Mail-Benachrichtigung aus dem Online-Portal.
  • Die Bestätigung des Themas der Projektarbeit gilt nicht als Prüfungszulassung!
  • Mit der Durchführung des Projektes darf erst nach Genehmigung des Projektantrages durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
  • Falls die Genehmigung nicht erteilt wurde, ist ein neuer Antrag über das Portal des elektronischen Projektantrages einzureichen – Termin siehe Bescheid
    der Ablehnung!
  • Wenn ein beantragtes und genehmigtes Projekt nicht realisiert werden kann, ist sofort Kontakt zur IHK aufzunehmen.
  • Ergeben sich im Rahmen der Abwicklung eines Projektes Änderungen gegenüber dem Projektantrag, die den wesentlichen Teil nicht verändern, so kann das Konzept weiterverfolgt werden. In der Dokumentation sind diese Änderungen jedoch zu erläutern und zu begründen.

Die Bearbeitungszeit der Projektarbeit beträgt max. 40 Stunden. Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt. Der  Nachweis der Bearbeitungszeit erfolgt mit dem „Nachweis über die Durchführung für die Betriebliche Projektarbeit“. Dieser ist mit der Dokumentation einzureichen! 

Die Dokumentation ist ausschließlich als eine PDF-Datei im Portal des elektronischen Projektantrages einzureichen. Achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen.

Hinweise dazu finden Sie in der Handreichung zur Durchführung der Projektarbeit unter dem Punkt „Aufbau der Dokumentation“ Der Abgabetermin der Projektarbeit laut Genehmigungsbescheid ist unbedingt einzuhalten!

Wird unbegründet keine Dokumentation zum Abgabetermin hochgeladen, gilt dies als nicht erbrachte Prüfungsleistung und wird mit 0 Punkten bewertet.

Im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungsordnung ist eine Wiederholung der Projektarbeit mit einer neuen Aufgabenstellung möglich.

3.2 Präsentation und Fachgespräch

Projekt und DokumentationPräsentation und Fachgespräch (30 min)
ProjektDokumentationPräsentation (13-15 min)Fachgespräch
50 %25 %25 %

Präsentation
Zielgruppe der Präsentation ist der Prüfungsausschuss. Abhängig von Inhalt/Auftrag bzw. Auftraggeber kann dem Prüfungsausschuss für die Präsentation eine bestimmte Rolle zugewiesen werden, z. B. Kunde, Geschäftsleitung, Projektteam usw.

Die Funktion des Prüfungsausschusses bzw. Zielgruppe ist vor der Präsentation anzugeben.

Es wird keine erneute Verlaufsbeschreibung des Projektes erwartet, sondern die für das Projekt wichtigen Informationen über Projektumfeld, fachliche  Entscheidungen und Handlungen sowie das Ergebnis des Projektes.

Fachgespräch
Die Fragen beziehen sich auf das durchgeführte Projekt und die Dokumentation. Das Nachfragen fachlicher Aspekte und daraus resultierender Grundkenntnisse ist erlaubt.

3.3 Bewertungskriterien

Bewertungskriterien der Dokumentation:

  • Ist-/Sollanalyse: Darstellung Projektziele/Projektaufgaben, Darstellung Projektumfeld, Projektschnittstellen: technisch, organisatorisch, personell, Anforderungsanalyse
     
  • Projektplanung: Variantenvergleich/Entscheidungsfindung, Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Nutzenanalyse, Ressourcen- und Ablaufplanung 
     
  • Projektdurchführung: Darstellung Prozessschritte, Darstellung fachlicher Hintergrund, Einhaltung von Standards, Normen und Qualitätssicherung, Abweichungen, Anpassungen, Entscheidungen Projektergebnisse, Tests/Abnahme,  Fazit (technisches, wirtschaftliches), Ausblick
     
  • Kundendokumentation
     
  • Gestaltung der Dokumentation: inhaltliche Form (Strukturierung, fach- und normgerechte Darstellung), äußere Form (Gestaltung Text/Tabellen/Grafiken,  Rechtschreibung, Grammatik, Bindung)

Bewertungskriterien der Präsentation:

  • Zielgruppengerechte Darstellung: Anpassung an gewählte Zielgruppe, sachliche und logische Gliederung der Präsentation
  • Fachliche Hintergründe: Verwendung und Erläuterung von Fachbegriffen, Darstellung von relevanten Zusammenhängen
  • Präsentationstechnik: Ausdrucksweise, Satzbau, Stil, Körpersprache, Medieneinsatz, Visualisierung, Rechtschreibung, Einhaltung zeitlicher Rahmen

Bewertungskriterien des Fachgesprächs:

  • Beherrschung des relevanten Fachhintergrundes
  • Argumentation, Begründung, Gesprächsführung

4. Ermittlung des Prüfungsergebnisses (lt. Verordnung § 15)

Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers kann eine 15-minütige mündliche Ergänzungsprüfung beantragt werden, wenn:

  • sie für einen der drei schriftlichen Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 2 gestellt wurde
  • der schriftliche Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist
  • die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann

Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügend“

erreicht wurden.

Aktualisierung: 25.09.2024

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