Hausordnung
Zur Gewährleistung eines geordneten und störungsfreien Geschäfts-, Veranstaltungs- und Prüfungsablaufes gilt auf dem gesamten Gelände der IHK zu Leipzig, Goerdelerring 1 und 5 sowie Bogislawstraße 18 in Leipzig, folgende Hausordnung:
1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der IHK zu Leipzig. Sie soll dazu beitragen, dass die von der IHK zu Leipzig wahrzunehmenden Aufgaben erfüllt werden können und das Ansehen der IHK zu Leipzig gewahrt bleibt. Die Hausordnung ist rechtsverbindlich für alle Personen, die sich auf dem Gelände bzw. in den Räumlichkeiten der IHK zu Leipzig aufhalten.
2. Hausrecht
Das Hausrecht wird durch den Hauptgeschäftsführer, seinen Stellvertreter, die jeweils für Veranstaltung verantwortlichen Beschäftigten (Hausrechtsausübende) und den Hausrechtsbeauftragten ausgeübt. Hausrechtsbeauftragter ist der Geschäftsführer Dienstleistungen.
3. Sicherheit
Den Anordnungen des jeweiligen Hausrechtsausübenden nach Ziffer 2 und des Hausrechtsbeauftragten ist Folge zu leisten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung sowie Ruhe und Sauberkeit.
Jeder, der das Gebäude der IHK zu Leipzig betritt, ist verpflichtet, die Bestimmungen des Gesundheits-, Brand- und Arbeitsschutzes einzuhalten.
Die jeweiligen Nutzer eines Veranstaltungsraumes sind dafür verantwortlich, beim Verlassen des Raumes die Beleuchtung auszuschalten und die Fenster zu schließen. Entliehene Schlüsselkarten oder sonstige Gegenstände, die zum Zutritt für Räumlichkeiten der IHK zu Leipzig berechtigen, sind nach dem Ende der Raumnutzung am Empfang abzugeben.
4. Privatsachen
Die IHK zu Leipzig übernimmt keine Haftung für Garderobe und den Verlust von Privateigentum in IHK-Räumlichkeiten.
Beim Verlassen von Räumen hat der zuletzt Anwesende das Zimmer zu verschließen.
Die IHK haftet nicht für den Verlust von Geld, Schmuck, sonstigen Wertsachen und Dokumenten.
5. Nutzung der Örtlichkeiten
In sämtlichen Räumen und öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen ist auf Sauberkeit zu achten.
Hunde und andere den Geschäftsbetrieb störende Tiere dürfen sich nur mit Zustimmung der unter 2. benannten Personen im Gebäude aufhalten. Davon ausgenommen sind Assistenztiere, wie z. B. Blindenführhunde.
6. Rausch- und Suchtmittel
Die Gebäude der IHK zu Leipzig sind rauchfreie Zonen. Das Rauchen ist ausschließlich außerhalb des IHK–Gebäudes an den dafür gekennzeichneten Orten zulässig. Dies gilt auch für E-Zigaretten, E-Liquids, Vapes u. ä.
Der Konsum von alkoholischen Getränken, Drogen sowie sonstigen Rausch- und Suchtmitteln ist in den Liegenschaften der IHK zu Leipzig untersagt. Im Rahmen von Jubiläen, Ernennungen, Geburtstagen, Veranstaltungen oder vergleichbaren Anlässen ist der Genuss alkoholischer Getränke in sozialadäquaten Mengen gestattet. Dies bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Hauptgeschäftsführer bzw. seinen Stellvertreter.
7. Schutzvorrichtungen
Vorrichtungen zur Unfallverhütung und zum Brandschutz müssen jederzeit gebrauchsfähig sein. Sie dürfen nur zweckgemäß verwendet werden.
Fehlen Schutzvorrichtungen oder sind Mängel bzw. sonstige Unregelmäßigkeiten erkennbar, so ist dies unverzüglich dem Hausrechtsbeauftragten und/oder den Beschäftigten Betriebsorganisation mitzuteilen.
Weitere Einzelheiten sind der Brandschutzordnung zu entnehmen, die vor den jeweiligen Etageneingängen (Teil A) sowie im Internet unter www.leipzig.ihk.de einsehbar ist.
Erste-Hilfe-Kästen befinden sich im Erdgeschoß, in der 3. Etage sowie vor dem Eingang zur 6. Etage. Eine Übersicht der Ersthelfer ist an den Erste-Hilfe-Kästen ersichtlich.
8. Fotografieren/Filmen/Tonaufnahmen
Auf dem Gelände/im Gebäude der IHK zu Leipzig sind das Fotografieren, Filmen und Anfertigen von Tonaufnahmen untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen kann die Herausgabe des Film- und Tonmaterials durch die IHK zu Leipzig verlangt, Daten gelöscht oder das Material vernichtet werden.
Ausnahmen erfordern eine Antragstellung in Textform und die Genehmigung durch den Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig bzw. seinen Stellvertreter.
9. Geheimhaltungspflicht
Ohne vorherige Zustimmung der Geschäftsführung ist untersagt:
- Betriebseinrichtungen aus den Geschäftsräumen zu entfernen.
- Muster- und Geschäftspapiere nach- oder abzubilden und Unbefugten zu übergeben. Das gilt auch für Kopien und handschriftliche Aufzeichnungen.
- Berichte über Vorgänge in der IHK zu Leipzig an die Presse zu geben.
10. Notfälle
Im Katastrophen- bzw. Notfall – bei entsprechender Warnmeldung bzw. bei Ertönen der akustischen Warnmelder – sind die Räume sofort und diszipliniert auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen.
Die Sammelstelle ist an den jeweiligen Objekten der IHK zu Leipzig gekennzeichnet.
Bei Notfällen ist der Empfang der IHK zu Leipzig zu informieren. Telefon: 0341 1267-1722
11. Unzulässige Betätigungen
Auf dem gesamten Gelände der IHK zu Leipzig sind Handlungen, die den Betriebsfrieden, die Ordnung und dem Zweck der IHK zu Leipzig nicht dienen, untersagt. Dazu gehören u.a.:
- Betteln und Hausieren.
- Verunreinigungen jeglicher Art.
- jegliche Art von Lärmbelästigungen.
- das Blockieren jeglicher Zufahrten.
- das Aufstellen bzw. Lagern von Gegenständen in Fluren und Treppenräumen.
- das Anbringen von Plakaten, Anschlägen oder Bildern ohne Zustimmung des Hauptgeschäftsführers bzw. seines Stellvertreters.
- Die Erledigung privater Angelegenheiten.
- parteipolitische Betätigungen.
- Verbreitung von Druckschriften, Unterschriftenlisten, Fragebogen und dergleichen.
- Durchführung von Sammlungen jeder Art.
- Anbringung von Plakaten oder sonstigen Anschlägen.
Anderweitige Regelungen obliegen dem Hauptgeschäftsführer bzw. dessen Stellvertreter.
Versammlungen jeder Art dürfen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur mit Zustimmung der Geschäftsführung durchgeführt werden.
12. Parken für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
Fahrzeuge jeder Art dürfen nur auf den entsprechend gekennzeichneten Flächen für die Zeit der vereinbarten Nutzung abgestellt werden. Zur Kennzeichnung parkberechtigter Fahrzeuge ist am Empfang ein Parkausweis für die Zeit der Nutzung entgegenzunehmen. Verkehrsbehindernde und/oder unbefugt geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
Die IHK zu Leipzig übernimmt keine Haftung für Schäden an den Fahrzeugen jeder Art, die auf dem Gelände der IHK abgestellt sind, es sei denn die IHK zu Leipzig hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Im Übrigen gilt die Benutzungsordnung für den Gästeparkplatz der IHK zu Leipzig, Goerdelerring 1, 04109 Leipzig (Parkplatzordnung).
Fahrräder und E-Scooter sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen (Fahrradständer) abzustellen. Unzulässig abgestellte Fahrräder können kostenpflichtig entfernt werden. Für die Sicherheit der Fahrräder übernimmt die IHK zu Leipzig keine Haftung.
Akkus von E-Bikes, E-Scootern und vergleichbaren Fahrzeugen dürfen nicht in die Gebäude der IHK zu Leipzig mitgebracht bzw. gelagert werden. Das Laden entsprechender Akkus ist in den Liegenschaften untersagt.
13. Fundsachen
Fundsachen sind am Empfang abzugeben. Die Ausgabe der Fundsachen erfolgt unter Vorlage des Personalausweises.
Die Fundsachen werden einen Monat lang aufbewahrt und anschließend dem zuständigen Fundbüro der Stadt Leipzig übergeben. Dieses befindet sich in der Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig. („Weitere Informationen finden Sie unter www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/fundbuero/.“)
Die IHK übernimmt keine Haftung für zurückgelassene oder verlorene Gegenstände.
14. Verstöße gegen die Hausordnung
Jeder Verstoß gegen die Hausordnung ist unverzüglich einer der unter Punkt 2 genannten Personen anzuzeigen. Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen kann der Hausrechtbeauftragte ein unbefristetes Hausverbot aussprechen. Ein Antrag auf strafrechtliche Verfolgung gem. §§ 123, 124 StGB und 116 ff. OWiG bleibt vorbehalten.
Darüber hinaus werden bekannte gewordene strafbare Handlungen unverzüglich zur Anzeige gebracht.
15. Inkrafttreten
Diese Hausordnung tritt mit Aushang in Kraft und ist im Internet unter www.leipzig.ihk.de einsehbar.
Leipzig, den 05.09.2024
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter
Aktualisierung: 05.09.2024