MB_09_02 | (AGB) für Veranstaltungen und WebinareSeite drucken

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen und Webinare der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

1. Anwendung

Für die Teilnahme an Veranstaltungen und Webinaren (nachfolgend vereinfacht Veranstaltung/en) der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
Vertragsparteien der Vereinbarung über die Teilnahme an einer Veranstaltung im Sinne dieser AGB ist die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, vertreten durch den jeweiligen Hauptgeschäftsführer, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig (nachfolgend Veranstalter) und die angemeldete natürliche oder juristische Person (nachfolgend Vertragspartner).
Mit seiner Anmeldung erkennt der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden vom Veranstalter nicht anerkannt, es sei denn, er stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individualvereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB).

 

2. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Veranstaltungsangebote des Veranstalters, die sich an Unternehmer und Verbraucher richten. Aufgrund gesetzlicher Schutzvorschriften ausschließlich für Verbraucher geltende Regelungen dieser AGB sind gesondert benannt. Sie gelten nicht gegenüber Unternehmern.
Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Keine Verbraucher sind Existenzgründer, die zum Zweck der Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit Veranstaltungen besuchen.
Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Angestellte Personen (Arbeitnehmer) eines Unternehmers können an den Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie von diesem als Teilnehmer angemeldet werden und in dessen Auftrag handeln. Vertragspartner ist in dem Fall der anmeldende Unternehmer.
Die Unternehmer-/Verbrauchereigenschaft des Vertragspartners wird bei kostenpflichtigen Veranstaltungen im Rahmen des Anmeldeprozesses unter „Buchen als …“ abgefragt.
Anmeldungen für Unternehmen erfolgen unter Auswahl des Punktes „Unternehmen“.
Verbraucher wählen den Punkt „Verbraucher (privat)“.
Die Abfrage ist durch die anmeldende Person wahrheitsgemäß zu beantworten.
Der Veranstalter behält es sich vor, einen erweiterten Teilnehmerkreis für ausgewählte Veranstaltungen zuzulassen.

 

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt ausschließlich elektronisch über die Internetseite www.leipzig.ihk.de/ihre-ihk/veranstaltungen.
Anmeldungen sind bis zur Erreichung der maximal vorgesehenen Teilnehmerzahl möglich.
Die Darstellung einer Veranstaltung in dem Veranstaltungskalender auf der Internetseite des Veranstalters oder die Zusendung von Veranstaltungsinformationen stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot dar (invitatio ad offerendum).
Der Anmeldende gibt mit seiner elektronischen Anmeldung zur Teilnahme an der von ihm gewählten Veranstaltung ein rechtlich verbindliches Angebot an den Veranstalter ab.
Der Vertrag gilt als verbindlich geschlossen, wenn die Daten per Bestätigungslink (erste E-Mail) vom Anmelder autorisiert und die Anmeldebestätigung (zweite E-Mail) durch den Veranstalter per E-Mail an den Anmelder versandt wurden.
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, wird dies umgehend mitgeteilt. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anmeldung jederzeit abzulehnen.
Vor Abschicken der Anmeldung kann der Vertragspartner die Daten jederzeit ändern und einsehen.
Die Vertragsbestimmungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, können bei Vertragsschluss abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.
Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss vom Veranstalter gespeichert.
Er ist dem Vertragspartner dann nicht mehr zugänglich.
Der auf der Anmeldeseite angegebene Preis ist der Gesamtpreis, einschließlich Steuern und Abgaben.

 

4. Leistungsbeschreibung

Leistungsgegenstand ist die Teilnahme an einer vom Veranstalter organisierten Veranstaltung.
Die Verpflegung der Teilnehmer mit Getränken und Speisen ist nicht Teil der Leistung, es sei denn, die Leistungsbeschreibung enthält ausdrücklich eine entsprechende Zusage.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Teilhabe an einer vollumfänglichen Verpflegung.
Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ausgestaltung der Veranstaltung sowie die Auswahl der Person/en des/der Dozenten bestimmt der Veranstalter.
Abweichungen von den Angaben zur Veranstaltung sind nach Anmeldungsbestätigung zulässig, soweit die Änderung oder Abweichung unter der Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zumutbar ist.
Zumutbar ist eine Änderung insbesondere, wenn statt des ursprünglich benannten Referenten ein anderer Referent fachlich zu den benannten Themen informieren kann.
Eine Änderung der Räumlichkeiten ist zumutbar, wenn die Verlagerung innerhalb eines Umkreises von 10 Kilometern um den ursprünglichen Veranstaltungsort stattfindet.
Der Veranstalter wird die Vertragspartner bei leistungsrelevanten Änderungen unverzüglich nach Erlangung eigener Kenntnis via E-Mail informieren.
Der Vertragspartner ist für die Information der von ihm angemeldeten Teilnehmer zuständig.
Die Erteilung einer Teilnahmebescheinigung wird vom Veranstalter nicht geschuldet, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der Leistungsbeschreibung oder vom Veranstalter zugesichert.

 

5. Teilnahmevoraussetzungen für Webinare

Der Teilnehmer trägt Verantwortung dafür, die technischen Voraussetzungen einer Teilnahme zu erfüllen und trägt alle dafür anfallenden Kosten.
Benötigt werden für die Teilnahme ein internetfähiges Endgerät, (insbesondere ein PC, Laptop, Tablet oder sonstiges Gerät mit Internetanschluss), einem aktuellen Browser und Audioausgabe per Lautsprecher oder Kopfhörer. Für die Betrachtung bereitgestellter Materialien und Unterlagen können weitere Programme von Drittanbietern (etwa zum Öffnen von PDF-Dokumente) erforderlich sein.
Zur Vorbereitung jedes Webinars werden den Anmeldern vom Veranstalter die technischen Voraussetzungen nochmals detailliert bekannt gemacht.
Zur besseren Interaktion mit den Referenten während der Webinare können weitere technische Voraussetzungen (Mikrofon, Kamera) notwendig sein.

 

6. Teilnahmeentgelt, Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen hat der Vertragspartner das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung (Teilnahmeentgelt) gemäß Rechnungslegung durch den Veranstalter zu begleichen.
Das Teilnahmeentgelt ist mit der Bestätigung der Anmeldung fällig und muss spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin und unter Angabe der Rechnungsnummer vom Vertragspartner gezahlt werden. Die Zahlung des Entgeltes hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
Das Teilnahmeentgelt wird auch geschuldet, wenn der angemeldete Teilnehmer zu der Veranstaltung (auch Webinar) nicht erscheint.
Der finanzielle Anspruch der IHK gegenüber dem Vertragspartner bleibt zudem bei einem Ausschluss von der Teilnahme in einem besonderen Fall bestehen.

 

7. Teilnehmerwechsel, Rücktritt, Abmeldung

Der Vertragspartner kann jederzeit statt des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers einen anderen Teilnehmer (Ersatzteilnehmer) benennen (Teilnehmerwechsel).
Der Teilnehmerwechsel ist dem Veranstalter per E-Mail an veranstaltung@leipzig.ihk.de mitzuteilen.
Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Teilnahmeentgeltes bleibt hiervon unberührt.
Der Vertragspartner kann sich ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf des 7. Kalendertages vor dem Tag des Beginns der Veranstaltung vom Vertrag abmelden.
Bei Veranstaltungen mit mehreren Terminen gilt der erste Termin als Veranstaltungsbeginn.
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen entfällt mit Zugang der Abmeldeerklärung die Zahlungspflicht. Bereits entrichtete Entgelte werden erstattet.
Bei einer Stornierung ab dem 6. Kalendertag vor der Veranstaltung ist das Teilnehmerentgelt vollständig zu entrichten.
Abmeldungen oder Stornierungen müssen zu ihrer Wirksamkeit gegenüber dem Veranstalter per E-Mail an: teilnahmeabmeldung@leipzig.ihk.de erklärt werden.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung.

 

8. Absage seitens des Veranstalters

Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. höhere Gewalt, Pandemien, auch Corona) abzusagen, wenn der mit ihr verfolgte Zweck nicht erreicht werden kann oder besondere Hinderungsgründe entgegenstehen.

Die mit den IHK-Veranstaltungen verfolgten Zwecke:

  • einem breiten Publikum der gewerblichen Wirtschaft wirtschaftsrelevante Informationen in verständlicher Form zugänglich zu machen,
  • die Steigerung des Bekanntheitsgrades des Veranstalters und kooperierender Organisationen,
  • die Förderung von Kontakten oder
  • die Ehrung bestimmter Personengruppen,

wird insbesondere dann nicht erreicht, wenn für eine Veranstaltung nur eine geringe Anzahl von Anmeldungen vorliegt.
Der Veranstalter wird dann nach billigem Ermessen eine Entscheidung über die Absage treffen.
Gleiches gilt, wenn die Anzahl der Anmeldungen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken.
Ein Hinderungsgrund, der zur Absage berechtigt, ist die Erkrankung eines Referenten oder die vom Veranstalter nicht zu vertretende Absage eines Referenten.
Der Veranstalter wird sich in diesen Fällen zunächst bemühen, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu gewinnen.
Der Veranstalter wird die Absage frühzeitig vor Veranstaltungsbeginn bekannt geben.
Mit der Absage entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden erstattet.
Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.

 

9. Haftung

Für den Veranstaltungsvertrag besteht kein gesetzliches Mängelhaftungsrecht.
Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt dennoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Unterlagen und die Durchführung der Veranstaltungen und Webinare.
Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer gegebenen Garantie.
Der Veranstalter haftet begrenzt auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben davon unberührt.
Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden.

 

10. Rechteinhaberschaft

Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausgabe oder Übersendung von Arbeitsunterlagen und Präsentationen.
Werden vom Veranstalter oder den Referenten Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt, bleibt der Urheberrechtsschutz des Verfassers unberührt.
Die Materialien dürfen von den Teilnehmern nur für eigene Zwecke verwendet werden.
Jede Vervielfältigungs- oder Verbreitungshandlung, sowie öffentliches Zugänglichmachen ist ohne ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung des Veranstalters und des jeweiligen Urheberrechtsinhabers unzulässig.

 

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Unter dem Button „Widerrufsbelehrung“ im elektronischen Anmeldeformular befinden sich die Informationen zum Widerrufsrecht, zu Folgen des Widerrufs sowie ein Muster-Widerrufsformular.

 

12. Fotos und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen

Bei IHK-Veranstaltungen werden ggf. Bildaufnahmen (Foto, Video) durch IHK-Mitarbeiter oder durch vom Veranstalter beauftragte Personen erstellt, um die Veranstaltung zu dokumentieren bzw. für die Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
Im Nachgang der Veranstaltung verwertet der Veranstalter ggf. ausgewählte Aufnahmen zur öffentlichen Berichterstattung in seinen Print- und Onlinemedien sowie in sozialen Netzwerken.
Bei Aufnahmen, in denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Aufnehmenden darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen.

 

13. Schlussbestimmungen

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Änderungen, Ergänzungen, die Aufhebung des Veranstaltungsvertrags und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Vertragspartnern mündlich getroffen werden (Vorrang der Individualabrede § 305b BGB).
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Leipzig.
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Leipzig.

 

14. Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit unter:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

 

15. Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG

Der Veranstalter ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

 

16. Ausschluss von den Veranstaltungen

Es gelten die Hausordnung, die Brandschutzordnung sowie die Hygienebedingungen des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, insbesondere bei Nichtbeachtung der Hausordnung, der Brandschutzordnung und der Hygienebedingungen, bei Störung der Veranstaltung, wegen Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Nichtzahlung des Teilnehmerentgeltes oder unzulässiger Werbung von der Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen.

Aktualisierung: 01.07.2021