Entgelte für Leistungen der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
I. Hauptgeschäftsführer | |
Betrieb des Digital Accelerator Office (DAO) | Entgelt nach Vertrag |
II. Geschäftsbereich Dienstleistungen | |
A. Abteilung Servicecenter | |
1. IHK eigene Veröffentlichungen | nach aktueller Preisliste |
2. Recherche über „Firmen in Sachsen“ | |
2.1 Entgelt je Adresse für zugehörige Unternehmen der sächsischen IHKs | 0,20 EUR |
2.2 Entgelt je Adresse für nicht zugehörige Unternehmen der sächsischen IHKs | 0,30 EUR |
zzgl. Grundentgelt | 20,00 EUR |
B. Abteilung Mitgliederbetreuung | |
1. Fachliche Stellungnahmen und Beratungen | |
1.1 Anfertigung der fachlichen Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung für die Förderung von Maßnahmen aus den Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen (ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer (MKD)) | je Stellungnahme 50,00 EUR |
1.2 Anfertigung der fachlichen Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung für die Gewährung des § 93 SGB III – Gründungszuschuss | je Stellungnahme 50,00 EUR |
1.3 Anfertigung der fachlichen Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung für die Gewährung von § 16b SGB II - Einstiegsgeld | je Stellungnahme 50,00 EUR |
1.4 Anfertigung der fachlichen Stellungnahme für die Gewährung der - Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum der Landesdirektion Sachsen | je Stellungnahme 50,00 EUR |
1.5 Anfertigung fachlicher Einschätzungen für Unternehmenskonzepte/Unternehmensideen | je Stellungnahme 50,00 EUR |
1.6 Unternehmensbezogene Existenzgründungsberatung und Existenzsicherungsberatung für Zugehörige der IHK zu Leipzig und in Existenzgründung befindlichen Personen | pro angefangene Stunde 50,00 EUR |
1.7 Werden mehrere Einzelstellungnahmen für ein Unternehmen zeitnah erstellt, wird die insgesamt aufgewandte Zeit bei der Berechnung des Entgeltes zugrunde gelegt. | |
2. Beratung und Begleitung im In- und Ausland | |
Beratungsleistung ab zweiter Stunde in der IHK zu Leipzig sowie Begleitung ab erster Einsatzstunde einschließlich der Zeiten für die Vor- und Nachbereitung des externen Einsatzes | nach jeweils aktuellem Stundensatz pro Stunde |
Zusätzlich werden Reisekosten (öffentliche Verkehrsmittel oder Kilometerentschädigung Pkw), Spesen (Tagegelder) und Übernachtungskosten (Hotel) und sonstige Auslagen (Parkplatzgebühren, Ausfuhrgebühren), die der IHK durch den Einsatz entstehen, weiterberechnet. | nach Aufwand je Einsatzstunde einschließlich der Zeiten für die Vor- und Nachbereitung des Einsatzes |
3. Umfragen zu Handelsbräuchen nach gerichtlicher Aufforderung | nach tatsächlichem Aufwand |
III. Geschäftsbereich Grundsatzfragen | |
A. Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik | |
1. Bearbeitungsentgelt Bildungsberatung | |
1.1 Bearbeitungsentgelt für Konzeptionen von Bildungsmaßnahmen | 60,00 EUR |
1.2 Bestätigung von Qualifizierungsnachweisen | 20,00 EUR |
1.3 Bescheinigung für Bestätigung von Qualifikationsnachweisen und Qualifikationsbausteinen QAB | 60,00 EUR |
1.4 Bestätigung des Qualifizierungsbildes nach § 4 Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAV BVO) | |
1.4.1 Bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine nach Vorgabe BBiG | 60,00 EUR |
1.4.2 durch Bildungseinrichtungen selber erstellte Qualifizierungsbausteine | 60,00 EUR |
1.5 Dokumentenprüfung Teilqualifikation | Pro Antrag 30,00 EUR |
2. Statistische Auswertungen und Recherchen | nach jeweils aktuellem Stundensatz pro Stunde |
3. Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen gemäß § 16 SGB II | 30,00 EUR |
B. Abteilung Prüfungsorganisation | |
1. Bereitstellung/Verkauf von Prüfungsaufgaben, die durch die IHK zu Leipzig erstellt wurden | pro Fach je Aufgabensatz (incl. Lösungshinweise) nach tatsächlichem Aufwand |
1.1 Bereitstellung gegen Auslagenersatz bzw. Kostenerstattung an andere Industrie- und Handelskammern | ^ |
1.2 Verkauf an Dritte | ^ |
2. Entgelt für die Kompetenzfeststellung, Rücktritt, Nichtteilnahme | ^ |
2.1 Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen Das Entgelt ist mit der Anmeldung der Teilnehmer zur Kompetenzfeststellung fällig. | pro Modul-Test und Teilnehmer 250,00 EUR |
2.2 Tritt ein Teilnehmer nach der Anmeldung aus wichtigem Grund vor Beginn der Kompetenzfeststellung zurück, werden 50 % des Entgeltes fällig. Der wichtige Grund ist schriftlich nachzuweisen (z. B. durch ein ärztliches Attest). Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die IHK zu Leipzig. Erfolgt ein Rücktritt nach Beginn der Kompetenzfeststellung oder nimmt der Teilnehmer an der Kompetenzfeststellung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, werden 100 % des Entgeltes fällig. | |
3. Ausfertigung Schmuckurkunde bzw. Schmuckmeisterbrief (gerahmt/DIN A3/farbig/je Stück) inkl. Zusendung an Antragsteller innerhalb von Deutschland (auf Grundlage einer vor der IHK zu Leipzig erfolgreich abgeschlossenen Fortbildungsprüfung) | 84,00 EUR |
IV. Geschäftsbereich Ehrenamt, Kommunikation und Digitalisierung | |
A. Abteilung Kommunikation, Veranstaltungen und Marketing | |
IHK-Magazin | nach tatsächlichem Anzeigenerlös |
B. Abteilung Legal Management/Support | |
1. Fachgremium „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ Reisekosten werden gemäß der IHK Dienstreiseordnung erstattet. Die reinen Reisezeiten werden nicht vergütet. | nach tatsächlichem Aufwand pro Stunde 55,00 EUR 15,00 EUR |
2. Streitbeilegung | |
2.1 Schiedsgerichtsverfahren bis zu einem Streitwert von 25.000,00 EUR Erfordert die Erledigung der Streitsache einen über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Zeit- und Arbeitsaufwand, insbesondere eine umfangreiche Beweisaufnahme, so kann das Schiedsgericht das Bearbeitungsentgelt bis höchstens um die Hälfte erhöhen. Neben den Schiedsgerichtsentgelten werden Auslagen für Schreibarbeiten, Porto, Zustellungskosten u. ä., die sich im Allgemeinen auf 15 Prozent der schiedsgerichtlichen Entgelte, maximal jedoch auf 100,00 EUR, belaufen, erhoben. Darin nicht inbegriffen sind die im Rahmen der zu vereinbarenden Schiedsverfahrensordnungen anfallenden Vergütungen für die Schiedsrichter. |
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2.2 Mediations- und Schlichtungsverfahren nach erwartetem Aufwand und Streitwert | Rahmenentgelt
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3. Rechtsauskünfte/-beratung Beratungsleistung ab zweiter Stunde |
nach jeweils aktuellem Stundensatz pro Stunde |
V. Sonstige Entgelte | |
Durchführung von IHK-Veranstaltungen | nach vorheriger Kalkulation |
VI. Generelle Festlegung | |
1. Allgemeine Umsatzsteuerklausel 2. Dokumentation 3. Mitgeltende Unterlagen |
Aktualisierung: 25.03.2023