Unterrichtung Bewachungspersonal
Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Gewerbeordnung Bewachungspersonal
Die ZAW Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig GmbH führt mit Wirkung vom 01.01.2008 im Auftrag der Industrieund Handelskammer zu Leipzig die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe durch. Die ZAW Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig GmbH ist eine Gesellschaft der Industrieund Handelskammer zu Leipzig.
Zielgruppe
Zielgruppe sind Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig sind oder tätig werden wollen und eine Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Gewerbeordnung benötigen. Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischen Anwendungen in einem Umfang vertraut zu machen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Inhalte
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
- Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherheitsdienste,
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Teilnahmevoraussetzungen
Aufgrund der Bewachungsverordnung vom 01.12.2016 ist eine Teilnahme an der Unterrichtung nach § 34a GewO nur möglich, wenn ausländische Staatsbürger (mit eindeutigem Aufenthaltsstatus (Ausweis) und Arbeitserlaubnis) bzw. Teilnehmer/- in mit Migrationshintergrund über Sprachkenntnisse mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen und dies auch nachweisen können, um dem Unterrichtsstoff folgen und das Erlernte in die Praxis umsetzen zu können. Der Nachweis ist in Form von Originalzeugnissen und Bescheinigungen zu erbringen. Die Teilnahme an der Unterrichtung und der Unterrichtungsnachweis können wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden. Die Identität des Teilnehmers muss durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild belegt werden.
Veranstaltungsort:
ZAW Zentrum für Aus- und Weiterbildung Leipzig GmbH
Bogislawstraße 20, 04315 Leipzig
Dauer:
40 Unterrichtsstunden
Durchführung:
jeweils von Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Abschluss:
Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 34 a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 Gewerbeordnung
Lehrgangsgebühr:
lt. Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (www.leipzig.ihk.de) in der jeweils gültigen Fassung
Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in der von der IHK vorgegebenen Form. Mit der Anmeldung kommt der Vertrag über die Teilnahme an der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe mit dem Teilnehmer verbindlich zustande. Der Teilnehmer erkennt die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an. Wird der Teilnehmer durch einen Dritten angemeldet, kommt der Vertrag mit diesem zustande. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität der Bildungsveranstaltung, behält sich die IHK zu Leipzig eine Absage vor.
2. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat auf der Grundlage seiner persönlichen Anmeldung die Teilnahmegebühr für die Bildungsveranstaltung, unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur, Arbeitgeber) zu bezahlen. Ein anmeldendes Unternehmen hat die Teilnahmegebühr für die Bildungsveranstaltung seines von ihm angemeldeten Mitarbeiters unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur) zu begleichen. Die Teilnahmegebühr ist bis zu dem im Gebührenbescheid genannten Termin unter Angabe der vollständigen Nummer des Gebührenbescheides zu bezahlen, spätestens bis zum letzten Tag des laufenden Lehrganges. Eine Nichtinanspruchnahme von einzelnen Unterrichtsstunden berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Teilnahmegebühr. Die Unterrichtung kann durch die Bildungsprämie gefördert werden. Bildungsgutscheine werden nicht akzeptiert.
3. Rücktritt
Gemäß Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig in der jeweils gültigen Fassung.
4. Absage / Änderungen in der Organisation von Bildungsveranstaltungen
Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung die Bildungsveranstaltung abzusagen. Ansprüche an den Veranstalter entstehen daraus nicht. Veränderungen in der Organisation, z. B. Dozenteneinsatz, Raumbelegung oder zeitlicher Ablauf berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Haftung
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Partner beruht.
6. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich im Rahmen der Anmeldung einverstanden, dass sein Name und seine Adresse von der IHK und der ZAW für ihre künftigen Bildungsangebote gespeichert und verwendet werden dürfen.Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden an Dritte nicht weitergegeben.
7. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Leipzig.