Gebührentarif zur Gebührenordnung der IHK zu Leipzig
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat mit Beschluss vom 6. Dezember 2022 gemäß §§ 3, 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Änderung der Anlage zur Gebührenordnung (Gebührentarif) der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, die zuletzt durch Beschluss der Vollversammlung vom 14. Juni 2022 geändert wurde, beschlossen:
1 | Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen im Wirtschaftsverkehr (Originale, inkl. Kopien) | EUR |
---|---|---|
1.1 | Ausstellung in Papierform | 14,00 |
1.2 | elektronische Ausstellung | 12,00 |
1.3 | Ausstellung Carnet A.T.A./C.P.D. | 37,00 |
1.4 | Ausstellung Ersatzcarnet A.T.A./C.P.D. | 42,00 |
Hinweis: Neben der Gebühr nach Ziffer 1.3 ergeben sich weitere Kosten für ein Carnet. Die Gebühr an die Internationale Handelskammer (ICC) von derzeit zwölf Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird von der IHK zu Leipzig im Namen und auf Rechnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V., Berlin vereinnahmt und an diesen weitergeleitet. Außerdem werden die Kosten für die Kautionsversicherung eines Carnets im Namen und auf Rechnung der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Hamburg von der IHK zu Leipzig vereinnahmt und an diese weitergeleitet. |
2. | Öffentliche Bestellung und Vereidigung der Sachverständigen | EUR |
---|---|---|
2.1 | Sachverständige | |
2.1.1 | Bearbeitung des Antrages bei Erstbestellung | 1.500,00 |
2.1.2 | Entscheidung über den Antrag bei Erstbestellung | 180,00 |
2.1.3 | Öffentliche Bestellung und Vereidigung | 400,00 |
2.1.4 | Bearbeitung des Antrages auf erneute Bestellung | 1.000,00 |
2.1.5 | Entscheidung über den Antrag auf erneute Bestellung | 200,00 |
2.1.6 | Bearbeitung des Antrages auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes | 1.000,00 |
2.1.7 | Entscheidung über den Antrag auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes | 200,00 |
2.2 | Sonstige Personen (Probenehmer, Wäger, Zähler etc.) | |
2.2.1 | Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung | 750,00 |
2.2.2 | Entscheidung über den Antrag bei Erstbestellung | 180,00 |
2.2.3 | Öffentliche Bestellung und Vereidigung | 400,00 |
2.2.4 | Bearbeitung des Antrages auf erneute Bestellung | 500,00 |
2.2.5 | Entscheidung über den Antrag auf erneute Bestellung | 200,00 |
2.2.6 | Bearbeitung des Antrages auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes | 500,00 |
2.2.7 | Entscheidung über den Antrag auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes | 200,00 |
2.3 | Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG | |
2.3.1 | Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung | 1.000,00 |
2.3.2 | Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung | 180,00 |
2.3.3 | Anerkennung bei Vorlage eines externen Bescheids | 150,00 |
2.4 | Sonstige Gebühren | |
Rücknahme oder Widerruf der öffentlichen Bestellung oder Anerkennung | 650,00 |
3 | Gebühren für Erstausbildung und Fortbildung | EUR | |
---|---|---|---|
3.1 | Eintragungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz | ||
3.1.1 | Eintragung und Betreuung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses | 252,00 | |
3.1.2 | Zulassungsbescheid sowie Nichtzulassungsbescheid im Sonderfall gemäß §§ 43 (2) sowie 45 (2, 3) BBiG (Externe Zulassung zur Prüfung) | 230,00 | |
3.1.3 | Fälligkeit | ||
3.1.3.1 | Die Gebühren nach Ziffer 3.1.1 werden nach der Probezeit bzw. mit Beginn des Umschulungsverhältnisses fällig. Tritt der Umschüler das Umschulungsverhältnis trotz Eintragung des Umschulungsvertrages nicht an, wird keine Eintragungsgebühr erhoben. | ||
3.1.3.2 | Die Gebühren nach Ziffer 3.1.2 werden nach erfolgtem Zulassungsbescheid/Nichtzulassungsbescheid fällig. | ||
3.2 | Gebühren für Prüfungen in der Erstausbildung (ohne Sachkosten*) | ||
3.2.1 | Abnahme oder Wiederholung einer Abschlussprüfung gesamt [Zwischenprüfung (ZP) und Abschlussprüfung (AP) oder Abschlussprüfung Teil 1 (AP Teil 1) und Abschlussprüfung Teil 2 (AP Teil 2)] | ||
3.2.1.1 | normale Prüfungsgebühr – Kategorie 1 bei Nichtantritt keine Rückerstattung ** | 450,00 | |
3.2.1.2 | gehobene Prüfungsgebühr – Kategorie 2 bei Nichtantritt keine Rückerstattung ** | 570,00 | |
3.2.2 | Teil-Prüfung oder Teil-Wiederholung / Nachholung von Prüfungsteilen (z. B. bei Amtshilfen, Umschulungen, Externen usw.) | ||
3.2.2.1 | Gebühr für Prüfungen einzeln (nur ZP oder AP Teil 1) bei Nichtantritt keine Rückerstattung ** | 40 % der Gebühr nach 3.2.1 | |
3.2.2.2 | Gebühr für Prüfungen einzeln (nur AP oder AP Teil 2) bei Nichtantritt keine Rückerstattung ** | 60 % der Gebühr nach 3.2.1 | |
3.2.3 | Abnahme einer Prüfung als Zusatzqualifikation bei Nichtantritt keine Rückerstattung ** | 450,00 | |
3.2.4 | Fälligkeit | ||
3.2.4.1 | Die Gebühren nach Ziffer 3.2.1 sowie die dazugehörigen Sachkosten werden nach Anmeldung zur Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1 fällig. Bei Nichtanmeldung zur Abschlussprüfung/ Abschlussprüfung Teil 2 eines Bewerbers werden 60 % der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. | ||
3.2.4.2 | Die Gebühren nach Ziffer 3.2.2 und 3.2.3. werden nach Prüfungsanmeldung fällig. | ||
3.3 | Gebühren für Prüfungen in der Fortbildung ohne Sachkosten* | ||
3.3.1. | Abnahme einer Prüfung/eines Prüfungsteiles in Abhängigkeit von Prüfungszeit und Prüfungsaufwand ohne Ausbildereignungsprüfung (AEVO) | ||
3.3.1.1 | Betriebswirt | Rahmengebühr | 750,00 bis 950,00 |
3.3.1.2 | Fachkaufmann | Rahmengebühr | 420,00 bis 950,00 |
3.3.1.3 | Fachwirt | Rahmengebühr | 450,00 bis 950,00 |
3.3.1.4 | Industriemeister, Fachmeister | Rahmengebühr | 620,00 bis 1.250,00 |
3.3.1.5 | Sonstige Prüfungen | Rahmengebühr | 250,00 bis 1.250,00 |
3.3.2 | Zusatzqualifikation in Abhängigkeit von Prüfungszeit und Prüfungsaufwand | Rahmengebühr | 50,00 bis 350,00 |
Die konkreten Gebühren für die jeweiligen Prüfungen nach Ziffern 3.3.1 bis 3.3.2 werden in einer fortzuschreibenden Anlage geregelt. Die jeweils geltende Fassung ist auf der Homepage der IHK zu Leipzig einsehbar. | |||
3.3.3 | Bearbeitung Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen | 50,00 | |
3.3.4 | Ausbildereignungsprüfung | 245,00 | |
3.3.5 | Weiterer Prüfungsbereich etc. in Abhängigkeit von Prüfungszeit und Prüfungsaufwand | Rahmengebühr | 80,00 bis 300,00 |
3.3.6 | Wiederholungsprüfung gemäß Ziffern 3.3.1 bis 3.3.4 | ||
3.3.6.1 | Vollwiederholung | volle Prüfungsgebühr | |
3.3.6.2 | Teilwiederholung | halbe Prüfungsgebühr | |
3.3.7 | Nachholung von Prüfungsleistungen bedingt durch Nichtteilnahme an der laufenden Prüfung aus wichtigem Grund | 115,00 | |
3.3.8 | Rücktritt von der Prüfung gemäß Ziffern 3.3.1 bis 3.3.6 | ||
3.3.8.1 | vor Beginn der Prüfung Erlass der Gebühr auf Antrag um 50 %, jedoch maximal auf 200,00 EUR (Zahlbetrag) | halbe Prüfungsgebühr, max. 200 EUR | |
3.3.8.2 | Bei Nichtantritt zur Prüfung oder bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung erfolgt kein Erlass | volle Prüfungsgebühr | |
3.3.9 | Anrechnung | ||
3.3.9.1 | Die Anrechnung einzelner anderer Prüfungsleistungen auf die abzulegende Prüfung/ den abzulegenden Prüfungsteil reduziert nicht die Prüfungsgebühr. | ||
3.3.9.2 | Die Anrechnung eines gesamten selbstständigen Prüfungsteils (z. B. schriftlicher Teil der Ausbildereignungsprüfung) reduziert die Prüfungsgebühr um 30 %. | ||
3.3.10 | Fälligkeit | ||
Die Gebühren für die Fortbildungsprüfung sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. | |||
3.4 | * Sachkosten für Prüfungen in der Erstausbildung und in der Fortbildung | ||
Sachkosten sind alle Kosten für z. B. Material, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung, die zur Prüfungsdurchführung erforderlich sind. Diese berufsspezifischen Prüfungsaufwendungen werden als Sachkostenpauschalen zusätzlich zusammen mit der jeweiligen Prüfungsgebühr gegenüber dem Anmeldenden nach Anmeldung zur jeweiligen Prüfung erhoben. Die Sachkostenpauschalen für die jeweiligen Prüfungen nach Ziffern 3.2 und 3.3 werden in einer fortzuschreibenden Anlage festgesetzt. Die jeweils geltende Fassung ist auf der Homepage der IHK zu Leipzig einzusehen | |||
3.5 | **Nichtantritt zu Prüfungen | ||
Bei Nichtantritt zu einer Prüfung nach erfolgter Anmeldung erfolgen keine Gebühren- und Sachkostenrückerstattungen. |
Auf Kammerüberweisungen (Amtshilfen) finden die Ziffern 3.1.2 und 3.2.2 analoge Anwendung.
Kategorie I – normaler Prüfungsaufwand
Prüfungen in herkömmlicher Art mit schriftlicher Prüfung in vorrangig programmierter Form und mündlicher Prüfung, Zwischenprüfung in rein programmierter Form.
Kategorie II – erhöhter Prüfungsaufwand
Prüfungen mit erhöhtem Anteil ungebundener Aufgaben in schriftlicher Prüfung sowie praktischer Prüfung bzw. betriebssituativer Prüfung, bei der Aufgabeneigenerstellung für kundenorientierte Prüfungsgespräche auf der Grundlage typischer betrieblicher Arbeitssituationen notwendig sind; Zwischenprüfung mit schriftlichem und praktischem Teil über überregionale Aufgabenersteller.
Prüfungen in Form von betrieblichen Aufträgen/Projektarbeiten, Wahlqualifikationen, gestreckte Abschlussprüfung u. ä., schriftliche Prüfungen mit einem erhöhten Anteil ungebundener Aufgaben und teilweise hohem Eigenerstellungsaufwand. Praktische Prüfungen sowohl in Zwischen- als auch in Abschlussprüfungen mit hohem Eigenerstellungsaufwand.
4. | Sach- und Fachkundeprüfungen | EUR | |
---|---|---|---|
4.1 | Bewachungsgewerbe | ||
4.1.1 | Unterrichtung im Bewachungsgewerbe | ||
4.1.1.1 | Bewachungspersonal | pro Teilnehmer | 415,00 |
4.1.1.2 | Bewachungspersonal Inhouse-Schulung | Rahmengebühr pro Teilnehmer | von 245,00 (mind. 20 TN) bis 305,00 (15 bis 19 TN) |
4.1.2 | Sachkundeprüfung für Bewachungspersonal und Bewachungsunternehmer | ||
4.1.2.1 | pro Prüfungsteilnehmer (gesamt) | 235,00 | |
4.1.2.2 | Wiederholungsprüfung (schriftlich) | 195,00 | |
4.1.2.3 | Wiederholungsprüfung (mündlich) | 165,00 | |
4.1.2.4 | Spezifische Sachkundeprüfung (gesamt) | 235,00 | |
4.1.2.5 | Wiederholungsprüfung Spezifische Sachkundeprüfung (schriftlich) | 195,00 | |
4.1.2.6 | Wiederholungsprüfung Spezifische Sachkundeprüfung (mündlich) | 165,00 | |
4.2 | Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und ärztlichen Hilfsmitteln | 145,00 | |
4.3 | Sachkundeprüfung „Geprüfter Versicherungsfachmann IHK“ | ||
4.3.1 | Vollprüfung (schriftliche und praktische Prüfungsteile) sowie Wiederholungsprüfung | 390,00 | |
4.3.2 | Wiederholung praktische Prüfung | 255,00 | |
4.3.3 | schriftliche Prüfung sowie schriftliche Wiederholungsprüfung | 315,00 | |
4.4 | Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK“ | ||
4.4.1 | Vollprüfung mit praktischem Teil drei Kategorien/spezifische Sachkundeprüfung/ Wiederholungsprüfung | 440,00 | |
4.4.2 | Vollprüfung mit praktischem Teil zwei Kategorien/Wiederholung | 380,00 | |
4.4.3 | Vollprüfung mit praktischem Teil eine Kategorie/Wiederholung | 355,00 | |
4.4.4 | Teilprüfung ohne praktischen Teil zwei Kategorien/Wiederholung | 310,00 | |
4.4.5 | Teilprüfung ohne praktischen Teil eine Kategorien/Wiederholung | 280,00 | |
4.4.6 | Wiederholung praktischer Prüfungsteil | 285,00 | |
4.5 | Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung“ | ||
4.5.1 | Prüfung mit praktischem Teil/Wiederholung | 325,00 | |
4.5.2 | Prüfung ohne praktischen Teil/Wiederholung | 255,00 | |
4.5.3 | Prüfung praktischer Teil/Wiederholung | 255,00 | |
4.6 | Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes | ||
4.6.1 | Vollprüfung (schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil) | 290,00 | |
4.6.2 | Wiederholung mündliche Prüfung | 190,00 | |
4.7 | Fälligkeit Die Gebühren für die Sach- und Fachkundeprüfungen sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. | ||
4.8 | Rücktritt von Prüfungen Bei Rücktritt eines Bewerbers vor Beginn der Prüfungen nach Ziffern 4.1 bis 4.6 werden 50 % der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zu Prüfungen oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten. | ||
4.9 | Umsetzung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung | ||
4.9.1 | Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse | Rahmengebühr | 40,00 bis 60,00* |
4.9.2 | Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK-Prüfung | 10,00 | |
4.9.3 | Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen | Rahmengebühr | 40,00 bis 200,00* |
* in Abhängigkeit des tatsächlichen Personal- und Sachaufwandes nach Umfang und Kompliziertheit der Antragsprüfung und -bearbeitung |
5. | Sach- und Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe | EUR | |
---|---|---|---|
5.1 | Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen im Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr | ||
5.1.1 | Prüfung für den Güterkraftverkehr | 245,00 | |
5.1.2 | Prüfung für den Straßenpersonenverkehr – Taxi- und Mietwagen | 215,00 | |
5.1.3 | Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung | 80,00 | |
5.1.4 | Anerkennung leitender Tätigkeit gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung | 105,00 | |
5.2 | Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben | ||
5.2.1 | Prüfung für Notfallrettung und Krankentransport | 215,00 | |
5.2.2 | Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung | 80,00 | |
5.3 | Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz | ||
5.3.1 | Grundqualifikation Theoretische Prüfung | 245,00 | |
5.3.2 | Grundqualifikation Theoretische Prüfung Quereinsteiger | 235,00 | |
5.3.3 | Grundqualifikation Theoretische Prüfung Umsteiger | 215,00 | |
5.3.4 | Grundqualifikation Praktische Prüfung | 1.145,00 | |
5.3.5 | Grundqualifikation Praktische Prüfung Quereinsteiger | 1.095,00 | |
5.3.6 | Grundqualifikation Praktische Prüfung Umsteiger | 895,00 | |
5.3.7 | Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung | 160,00 | |
5.3.8 | Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Quereinsteiger | 155,00 | |
5.3.9 | Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Umsteiger | 150,00 | |
5.3.10 | Bei Rücktritt nach Anmeldung zur praktischen Prüfung aus wichtigem Grund werden 100 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei sonstigem Rücktritt werden auf Antrag die jeweiligen Gebühren wie folgt erlassen: bis 14 Werktage vor Prüfungsbeginn: 100 Prozent bis 7 Werktage vor Prüfungsbeginn: 75 Prozent bis 4 Werktage vor Prüfungsbeginn: 50 Prozent ab 3 Werktage vor Prüfungsbeginn: kein Gebührenerlass. | ||
5.4 | Ausbildung der Gefahrgutfahrer | ||
5.4.1 | Anerkennung der ersten Schulung des Veranstalters | 615,00 | |
5.4.2 | Anerkennung jeder weiteren Schulung des Veranstalters | 335,00 | |
5.4.3 | Zustimmungsbedürftige Veränderungen nach Anerkennung einer Schulung des Veranstalters | je Veränderung | 130,00 |
5.4.4 | Bei Wiedererteilung der Anerkennung von Schulungen werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühren erhoben | ||
5.4.5 | Abnahme einer Prüfung (Basiskurs oder Auffrischungsschulung) | 110,00 | |
5.4.6 | Abnahme einer Wiederholungsprüfung oder Zusatzprüfung (Aufbaukurs) | 75,00 | |
5.5 | Schulung, Prüfung und Erteilung von Schulungsnachweisen für Gefahrgutbeauftragte | ||
5.5.1 | Anerkennung der ersten Schulung des Veranstalters | 665,00 | |
5.5.2 | Anerkennung jeder weiteren Schulung des Veranstalters | 405,00 | |
5.5.3 | Zustimmungsbedürftige Veränderungen nach Anerkennung einer Schulung des Veranstalters | je Veränderung | 223,00 |
5.5.4 | Abnahme einer Prüfung | 200,00 | |
5.5.5 | Bei Wiedererteilung der Anerkennung von Schulungen werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühren erhoben. | ||
5.6 | Fälligkeit Die Gebühren für die Sach- und Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. | ||
5.7 | Rücktritt von Prüfungen: Bei Rücktritt eines Bewerbers vor Beginn der Prüfungen nach Ziffern 5.1 bis 5.3.3, 5.3.7 bis 5.3.9 sowie nach der Ziffer 5.5.4 werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zu Prüfungen oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten. |
6. | Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliendarlehensvermittler/Honorar-Immobiliendarlehensberater | EUR |
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6.1 | Versicherungsvermittler, Versicherungsberater | |
6.1.1 | Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter) | 320,00 |
6.1.2 | Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 2 GewO Versicherungsberater | 320,00 |
6.1.3 | Erlaubnisbefreiung § 34 d Abs. 6 GewO produktakzessorische Versicherungsvermittler | 200,00 |
6.1.4 | Registereintragung Versicherungsvermittler/-berater | 55,00 |
6.1.5 | Registerlöschung Versicherungsvermittler/-berater | 30,00 |
6.1.6 | Änderungen von Registerdaten Versicherungsvermittler/-berater | 30,00 |
6.1.7 | Auslandsmeldungen (Registrierung/Löschung) pro Anzeige für ein Land Versicherungsvermittler/-berater | 45,00 |
6.1.8 | Überprüfung der Erlaubnis- und Erlaubnisbefreiungsvoraussetzungen nach Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung gem. § 34 d GewO | 85,00 |
6.1.9 | Schriftliche Auskunft (In- und Ausland) | 25,00 |
6.1.10 | Ersatzbescheinigung | 25,00 |
6.1.11 | Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis/-befreiung § 34 d GewO | 400,00 |
6.1.12 | Prüfung nach § 23 VersVermV | 140,00 |
6.1.13 | Ablehnung des Antrages gemäß § 34 d Abs. 1, 2 GewO | 320,00 |
6.1.14 | Ablehnung des Antrages gemäß § 34 d Abs. 6 GewO | 200,00 |
6.1.15 | Überprüfung der Sachkunde außerhalb des Erlaubnisverfahrens gem. §§ 1 Abs. 4, 4 VersVermV | 85,00 |
6.1.16 | Registereintragung Personen in leitender Position pro Anzeige Versicherungsvermittler/ Versicherungsberater | 30,00 |
6.1.17 | Anordnung zum Nachweis der Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 7 Abs. 3 VersVermV | 50,00 |
6.2 | Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater | |
6.2.1 | Registereintragung Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater | 70,00 |
6.2.2 | Registereintragung Mitarbeiter pro Anzeige Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater | 30,00 |
6.2.3 | Registerlöschung Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater | 30,00 |
6.2.4 | Änderungen von Registerdaten Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater | 30,00 |
6.3 | Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater | |
6.3.1 | Registereintragung Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater | 70,00 |
6.3.2 | Registereintragung Mitarbeiter pro Anzeige Immobiliardarlehensvermittler/Honorar- Immobiliardarlehensberater | 30,00 |
6.3.3 | Registerlöschung Immobiliardarlehensvermittler/ Honorar-Immobiliardarlehensberater | 30,00 |
6.3.4 | Änderungen von Registerdaten Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater | 30,00 |
6.3.5 | Auslandsmeldungen Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater | 30,00 |
7. | Sonstige Gebühren / Auslagen | EUR | |
---|---|---|---|
7.1 | Mahngebühren und Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen | ||
7.1.1 | 1. Mahnung | 7,00 | |
7.1.2 | 2. Mahnung* | 7,00 | |
7.1.3 | Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rückständiger Beiträge und Gebühren* | 30,00 | |
*In den Mahndokumenten erscheinen die 1. und 2. Mahnung kumuliert, ausgewiesen mit 14,00 EUR (Ziffern 7.1.1 und 7.1.2). In den Beitreibungs- und Vollstreckungsdokumenten erscheinen die Mahngebühren und die Zwangsvollstreckungsgebühr kumuliert mit 44,00 EUR (Ziffern 7.1.1, 7.1.2 und 7.1.3). | |||
7.2 | Gebühren für Widerspruchsbescheide | ||
7.2.1 | Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 2 | 650,00 | |
7.2.2 | Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Prüfungsentscheidungen nach Ziffern 3.2, 3.3, 4.1 bis 4.6 sowie für erfolglosen Widerspruch gegen Nichtzulassungsbescheid nach Ziffer 3.1.2 | ||
7.2.2.1 | mit Überdenkensentscheidung | 640,00 | |
7.2.2.2 | ohne Überdenkensentscheidung | 350,00 | |
7.2.3 | Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 5. | Rahmengebühr | 50,00 bis 350,00 |
7.2.4 | Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 6 | 600,00 | |
7.2.5 | Gebühr für erfolglosen Widerspruch gegen Beitrags- und Gebührenbescheide Streitwert bis 500,00 EUR Streitwert über 500,00 EUR bis 2.500,00 EUR Streitwert über 2.500,00 EUR bis 5.000,00 EUR Streitwert über 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR Streitwert über 10.000,00 EUR bis 25.000,00 EUR Streitwert über 25.000,00 EUR | 30,00 60,00 125,00 300,00 450,00 600,00 | |
7.2.6 | Gebühr für erfolglosen Widerspruch bei Ablehnung der Anrechnung/ Befreiung von Prüfungsleistungen | 50,00 | |
7.2.7 | Bei Widersprüchen gegen einen Verwaltungsakt der IHK zu Leipzig entsteht die jeweilige Gebühr mit Erhebung des Widerspruchs. Bei teilweisem Erfolg des Widerspruchs sind die Kosten des Verfahrens (Gebühr und Auslagen) in einem angemessenen Verhältnis zu teilen. Bei Rücknahme des Widerspruchs vor Erlass des Widerspruchsbescheides oder bei Erledigung des Verfahrens auf andere Weise, ist über die Kosten unter Berücksichtigung des Sachstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. | ||
7.3 | Amtliche Beglaubigungen, Zweitschriften, Bescheinigungen, Gleichstellungen, Übersetzungen – sonstige Verwaltungsakte | ||
7.3.1 | Amtliche Beglaubigungen | 22,00 | |
7.3.2 | Ausstellung von Zweitschriften (z. B. Zeugnisse) | 50,00 | |
7.3.3 | Bescheinigungen | ||
7.3.3.1 | Bescheinigungen im Prüfungswesen, Anrechnung/Befreiung von Prüfungsleistungen, Zertifikate, Teilnahme an Veranstaltungen, alle sonstigen Bescheinigungen … u. ä. bis zu dreifach | nach Aufwand Rahmengebühr | 10,00 bis 50,00 |
7.3.3.2 | EU-Bescheinigungen | 26,00 | |
7.3.4 | Gleichstellungen und Entsprechung anerkannter Fortbildungsabschlüsse und Facharbeiterabschlüsse | 55,00 | |
7.3.5 | Fremdsprachige Zeugnisübersetzungen | nach Aufwand Rahmengebühr | nach Aufwand 25,00 bis 60,00 |
7.3.6 | Bescheinigung nach 6. Ausbildereignungs-Änderungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft | 30,00 | |
7.3.7 | Die Gebühren gemäß Ziffern 7.3.1 bis 7.3.6 sind sofort fällig. | ||
7.3.8 | Einsichtnahmen in Prüfungsunterlagen Einsichtnahmen in Prüfungsunterlagen erfolgen für die erste Stunde ohne Erhebung einer Gebühr, für jede weitere angefangene Stunde | pro Stunde 50,00 | |
7.3.9 | Zusätzlicher Raum inklusive Aufsicht (auf Anfrage und bei Verfügbarkeit)
|
| |
7.4 | Säumnisgebühren | ||
7.4.1 | bei verspäteter oder unvollständiger Anmeldung zu Prüfungen in der Erstausbildung (Ziffer 3.2) in der Fortbildung (Ziffer 3.3), zu Sach- und Fachkundeprüfungen (Ziffern 4 und 5); fällig ab einer Woche nach Anmeldeschluss | 50,00 | |
7.4.2 | bei verspätetem Einreichen des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (nach Ablauf der Probezeit) | 50,00 | |
7.4.3 | bei verspätetem Einreichen des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse (drei Monate ab Beginn der Maßnahme) | 50,00 | |
7.4.4 | Bei verspätetem Einreichen des Antrages auf Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Externenprüfung) nach Ziffer 3.1.2 fällig ab einer Woche nach Anmeldeschluss | 50,00 | |
7.5 | Auslagen Entstehen bei der Inanspruchnahme der IHK zu Leipzig Auslagen, so kann ihre Erstattung vom Inanspruchnehmenden verlangt werden. Das gilt auch, wenn die Inanspruchnahme an sich gebührenfrei ist. Auslagen sind insbesondere Aufwendungen für Leistungen Dritter oder anderer Behörden (z. B. Kosten für Fachgremien, Zustellungen, Materialkosten, Reisekosten). |
8. Form der Bekanntgabe
Die Übermittlung der gem. § 5 Gebührenordnung festgesetzten Gebührenbescheide erfolgen in schriftlicher (per Post) oder elektronischer Form.
9. Allgemeine Umsatzsteuerklausel
Soweit Gebührentatbestände nach § 2b UStG umsatzsteuerbar und/oder umsatzsteuerpflichtig sind, verstehen sich diese zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10. Übergangsregelung
Für einzelne Leistungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gebührentarifs beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, wird der Gebührentarif in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter angewendet. Soweit Forderungen noch während der Geltung des alten Gebührentarifes entstanden sind (§ 4 der Gebührenordnung), ist der Gebührentarif in seiner bisherigen Fassung anzuwenden.
11. Inkrafttreten
Diese Fassung des Gebührentarifs tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Alle bisherigen Gebührentarife werden außer Kraft gesetzt.
Leipzig, 6. Dezember 2022
IHK zu Leipzig
Kristian Kirpal, Präsident
Dr. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, den Beschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig vom 6. Dezember 2022 über die Änderung des Gebührentarifs
Dresden, 22. Dezember 2022
Birgit Wagner, Stellvertretende Referatsleiterin
Die vorstehende Änderung des Gebührentarifs der IHK zu Leipzig wird hiermit ausgefertigt.
Leipzig, 22. Dezember 2022
Kristian Kirpal, Präsident
Dr. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Anlage zum Gebührentarif
Gebühren Fortbildungsprüfungen der IHK zu Leipzig (Stand 1. Januar 2023)
Geb.-Tarif Nr. | Fortbildungsprüfung | Prüfungsgebühr in EUR |
---|---|---|
3.3.1.1 | Betriebswirt | |
Geprüfter Betriebswirt (VO 2006) | ||
Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse | 305,00 | |
Führung und Management im Unternehmen | 355,00 | |
Fachübergreifende Projektarbeit und Fachgespräch | 335,00 | |
Geprüfter Betriebswirt (VO 2019) | ||
Schriftlicher Prüfungsteil | 475,00 | |
Mündlicher Prüfungsteil | 185,00 | |
Projektbezogener Prüfungsteil | 335,00 | |
Geprüfter Technischer Betriebswirt | ||
Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse | 275,00 | |
Management und Führung | 325,00 | |
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil | 285,00 | |
3.3.1.2 | Fachkaufmann | |
Geprüfter Bilanzbuchhalter VO vom 26.10.2015 | ||
Schriftliche und mündliche Prüfung | 605,00 | |
Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung international“ | 385,00 | |
Geprüfter Personalfachkaufmann | 465,00 | |
3.3.1.3 | Fachwirt | |
Geprüfter Bankfachwirt | 575,00 | |
Geprüfter Fachwirt für Einkauf | 495,00 | |
Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft | 495,00 | |
Fachwirt im Gastgewerbe | ||
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 435,00 | |
Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation | 595,00 | |
Geprüfter Handelsfachwirt | ||
Teil 1 | 235,00 | |
Teil 2 | 255,00 | |
Teil 3 | 185,00 | |
Geprüfter Immobilienfachwirt | 585,00 | |
Geprüfter Industriefachwirt | ||
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 325,00 | |
Geprüfter Fachwirt für Marketing | 745,00 | |
Geprüfter Medienfachwirt | ||
Grundlegende Qualifikationen | 365,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 595,00 | |
Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen | 525,00 | |
Geprüfter Technischer Fachwirt | ||
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | 335,00 | |
Technische Qualifikationen | 295,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 375,00 | |
Geprüfter Veranstaltungsfachwirt | ||
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 445,00 | |
Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen | ||
Prüfungsteil A | 245,00 | |
Prüfungsteil B | 445,00 | |
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt | ||
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 295,00 | |
3.3.1.4 | Industriemeister, Fachmeister | |
Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik | ||
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 375,00 | |
Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall | ||
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 415,00 | |
Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Mechatronik | ||
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 375,00 | |
Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Printmedien | ||
Grundlegende Qualifikationen | 365,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 595,00 | |
Industriemeister Fachrichtung Gießerei | ||
Fachrichtungsübergreifender Teil | 375,00 | |
Fachrichtungsspezifischer Teil | 415,00 | |
Geprüfter Küchenmeister | ||
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 405,00 | |
Praktische Prüfung | 315,00 | |
Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik | ||
Fachrichtungsübergreifender Teil | 375,00 | |
Fachrichtungsspezifischer Teil | 475,00 | |
Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik | ||
Veranstaltungsprozesse | 355,00 | |
Betriebliches Management | 295,00 | |
Veranstaltungsprojekt | 235,00 | |
Geprüfter Meister für Bahnverkehr | ||
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 415,00 | |
Geprüfter Baumaschinenmeister | ||
Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil | 375,00 | |
Baumaschinentechnischer Teil | 875,00 | |
Geprüfter Logistikmeister | ||
Grundlegende Qualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 445,00 | |
Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton | ||
Betriebsmanagement | 505,00 | |
Projektmanagement | 605,00 | |
Geprüfter Polier | ||
Baubetrieb | 325,00 | |
Bautechnik | 385,00 | |
Mitarbeiterführung und Personalmanagement | 305,00 | |
Geprüfter Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice | ||
Grundlegende Qualifikationen | 355,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 455,00 | |
Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit | ||
Grundlegende Qualifikationen | 335,00 | |
Handlungsspezifische Qualifikationen | 485,00 | |
3.3.1.5 | Sonstige Prüfungen | |
Geprüfter Berufspädagoge | ||
Kernprozesse der beruflichen Bildung | 565,00 | |
Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung | 525,00 | |
Spezielle berufspädagogische Funktionen | 235,00 | |
Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent | 405,00 | |
Geprüfter Pharmareferent | 425,00 | |
Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik | ||
Schriftlicher Teil | 285,00 | |
Praktischer Teil | 355,00 | |
Schreibtechnische Prüfungen | ||
Maschinenschreibprüfung | 295,00 | |
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft | 435,00 | |
Geprüfter Fernsehkameramann | 685,00 |
Aktualisierung: 12. Juli 2024