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Gebührentarif zur Gebührenordnung der IHK zu Leipzig

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat mit Beschluss vom 6. Dezember 2022 gemäß §§ 3, 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), folgende Änderung der Anlage zur Gebührenordnung (Gebührentarif) der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, die zuletzt durch Beschluss der Vollversammlung vom 14. Juni 2022 geändert wurde, beschlossen:

1Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen im Wirtschaftsverkehr (Originale, inkl. Kopien)EUR
1.1Ausstellung in Papierform14,00
1.2elektronische Ausstellung12,00
1.3Ausstellung Carnet A.T.A./C.P.D.37,00
1.4Ausstellung Ersatzcarnet A.T.A./C.P.D.42,00
 Hinweis: Neben der Gebühr nach Ziffer 1.3 ergeben sich weitere Kosten für ein Carnet. Die Gebühr an die Internationale Handelskammer (ICC) von derzeit zwölf Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird von der IHK zu Leipzig im Namen und auf Rechnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V., Berlin vereinnahmt und an diesen weitergeleitet. Außerdem werden die Kosten für die Kautionsversicherung eines Carnets im Namen und auf Rechnung der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Hamburg von der IHK zu Leipzig vereinnahmt und an diese weitergeleitet. 
2.Öffentliche Bestellung und Vereidigung der SachverständigenEUR
2.1Sachverständige 
2.1.1Bearbeitung des Antrages bei Erstbestellung1.500,00
2.1.2Entscheidung über den Antrag bei Erstbestellung180,00
2.1.3Öffentliche Bestellung und Vereidigung400,00
2.1.4Bearbeitung des Antrages auf erneute Bestellung1.000,00
2.1.5Entscheidung über den Antrag auf erneute Bestellung200,00
2.1.6Bearbeitung des Antrages auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes1.000,00
2.1.7Entscheidung über den Antrag auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes200,00
2.2Sonstige Personen (Probenehmer, Wäger, Zähler etc.) 
2.2.1Bearbeitung des Antrages auf Erstbestellung750,00
2.2.2Entscheidung über den Antrag bei Erstbestellung180,00
2.2.3Öffentliche Bestellung und Vereidigung400,00
2.2.4Bearbeitung des Antrages auf erneute Bestellung500,00
2.2.5Entscheidung über den Antrag auf erneute Bestellung200,00
2.2.6Bearbeitung des Antrages auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes500,00
2.2.7Entscheidung über den Antrag auf Änderung/Erweiterung des Bestellungsgebietes200,00
2.3Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG 
2.3.1Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung1.000,00
2.3.2Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung180,00
2.3.3Anerkennung bei Vorlage eines externen Bescheids150,00
2.4Sonstige Gebühren 
 Rücknahme oder Widerruf der öffentlichen Bestellung oder Anerkennung650,00
3Gebühren für Erstausbildung und FortbildungEUR
3.1Eintragungsgebühren für Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz
3.1.1Eintragung und Betreuung eines Ausbildungs- bzw. Umschulungsverhältnisses252,00
3.1.2Zulassungsbescheid sowie Nichtzulassungsbescheid im Sonderfall gemäß §§ 43 (2) sowie 45 (2, 3) BBiG (Externe Zulassung zur Prüfung)230,00
3.1.3Fälligkeit
3.1.3.1Die Gebühren nach Ziffer 3.1.1 werden nach der Probezeit bzw. mit Beginn des Umschulungsverhältnisses fällig. Tritt der Umschüler das Umschulungsverhältnis trotz Eintragung des Umschulungsvertrages nicht an, wird keine Eintragungsgebühr erhoben.
3.1.3.2Die Gebühren nach Ziffer 3.1.2 werden nach erfolgtem Zulassungsbescheid/Nichtzulassungsbescheid fällig.
3.2Gebühren für Prüfungen in der Erstausbildung (ohne Sachkosten*)
3.2.1Abnahme oder Wiederholung einer Abschlussprüfung gesamt [Zwischenprüfung (ZP) und Abschlussprüfung (AP) oder Abschlussprüfung Teil 1 (AP Teil 1) und Abschlussprüfung Teil 2 (AP Teil 2)]
3.2.1.1normale Prüfungsgebühr – Kategorie 1 bei Nichtantritt keine Rückerstattung **450,00
3.2.1.2gehobene Prüfungsgebühr – Kategorie 2 bei Nichtantritt keine Rückerstattung **570,00
3.2.2Teil-Prüfung oder Teil-Wiederholung / Nachholung von Prüfungsteilen (z. B. bei Amtshilfen, Umschulungen, Externen usw.)
3.2.2.1Gebühr für Prüfungen einzeln (nur ZP oder AP Teil 1) bei Nichtantritt keine Rückerstattung **40 % der Gebühr nach 3.2.1
3.2.2.2Gebühr für Prüfungen einzeln (nur AP oder AP Teil 2) bei Nichtantritt keine Rückerstattung **60 % der Gebühr nach 3.2.1
3.2.3Abnahme einer Prüfung als Zusatzqualifikation bei Nichtantritt keine Rückerstattung **450,00
3.2.4Fälligkeit
3.2.4.1Die Gebühren nach Ziffer 3.2.1 sowie die dazugehörigen Sachkosten werden nach Anmeldung zur Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1 fällig. Bei Nichtanmeldung zur Abschlussprüfung/ Abschlussprüfung Teil 2 eines Bewerbers werden 60 % der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen.
3.2.4.2Die Gebühren nach Ziffer 3.2.2 und 3.2.3. werden nach Prüfungsanmeldung fällig.
3.3Gebühren für Prüfungen in der Fortbildung ohne Sachkosten*
3.3.1.Abnahme einer Prüfung/eines Prüfungsteiles in Abhängigkeit von Prüfungszeit und Prüfungsaufwand ohne Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
3.3.1.1BetriebswirtRahmengebühr750,00 bis 950,00
3.3.1.2FachkaufmannRahmengebühr420,00 bis 950,00
3.3.1.3FachwirtRahmengebühr450,00 bis 950,00
3.3.1.4Industriemeister, FachmeisterRahmengebühr620,00 bis 1.250,00
3.3.1.5Sonstige PrüfungenRahmengebühr250,00 bis 1.250,00
3.3.2Zusatzqualifikation in Abhängigkeit von Prüfungszeit und PrüfungsaufwandRahmengebühr50,00 bis 350,00
Die konkreten Gebühren für die jeweiligen Prüfungen nach Ziffern 3.3.1 bis 3.3.2 werden in einer fortzuschreibenden Anlage geregelt. Die jeweils geltende Fassung ist auf der Homepage der IHK zu Leipzig einsehbar.
3.3.3Bearbeitung Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen50,00
3.3.4Ausbildereignungsprüfung245,00
3.3.5Weiterer Prüfungsbereich etc. in Abhängigkeit von Prüfungszeit und PrüfungsaufwandRahmengebühr80,00 bis 300,00
3.3.6Wiederholungsprüfung gemäß Ziffern 3.3.1 bis 3.3.4
3.3.6.1Vollwiederholungvolle Prüfungsgebühr
3.3.6.2Teilwiederholunghalbe Prüfungsgebühr
3.3.7Nachholung von Prüfungsleistungen bedingt durch Nichtteilnahme an der laufenden Prüfung aus wichtigem Grund115,00
3.3.8Rücktritt von der Prüfung gemäß Ziffern 3.3.1 bis 3.3.6
3.3.8.1vor Beginn der Prüfung Erlass der Gebühr auf Antrag um 50 %, jedoch maximal auf 200,00 EUR (Zahlbetrag)halbe Prüfungsgebühr, max. 200 EUR
3.3.8.2Bei Nichtantritt zur Prüfung oder bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung erfolgt kein Erlassvolle Prüfungsgebühr
3.3.9Anrechnung
3.3.9.1Die Anrechnung einzelner anderer Prüfungsleistungen auf die abzulegende Prüfung/ den abzulegenden Prüfungsteil reduziert nicht die Prüfungsgebühr.
3.3.9.2Die Anrechnung eines gesamten selbstständigen Prüfungsteils (z. B. schriftlicher Teil der Ausbildereignungsprüfung) reduziert die Prüfungsgebühr um 30 %.
3.3.10Fälligkeit
 Die Gebühren für die Fortbildungsprüfung sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
3.4* Sachkosten für Prüfungen in der Erstausbildung und in der Fortbildung
 Sachkosten sind alle Kosten für z. B. Material, Raum-, Geräte- und Maschinennutzung, die zur Prüfungsdurchführung erforderlich sind. Diese berufsspezifischen Prüfungsaufwendungen werden als Sachkostenpauschalen zusätzlich zusammen mit der jeweiligen Prüfungsgebühr gegenüber dem Anmeldenden nach Anmeldung zur jeweiligen Prüfung erhoben. Die Sachkostenpauschalen für die jeweiligen Prüfungen nach Ziffern 3.2 und 3.3 werden in einer fortzuschreibenden Anlage festgesetzt. Die jeweils geltende Fassung ist auf der Homepage der IHK zu Leipzig einzusehen
3.5**Nichtantritt zu Prüfungen
 Bei Nichtantritt zu einer Prüfung nach erfolgter Anmeldung erfolgen keine Gebühren- und Sachkostenrückerstattungen.

Auf Kammerüberweisungen (Amtshilfen) finden die Ziffern 3.1.2 und 3.2.2 analoge Anwendung.

Kategorie I – normaler Prüfungsaufwand
Prüfungen in herkömmlicher Art mit schriftlicher Prüfung in vorrangig programmierter Form und mündlicher Prüfung, Zwischenprüfung in rein programmierter Form.

Kategorie II – erhöhter Prüfungsaufwand
Prüfungen mit erhöhtem Anteil ungebundener Aufgaben in schriftlicher Prüfung sowie praktischer Prüfung bzw. betriebssituativer Prüfung, bei der Aufgabeneigenerstellung für kundenorientierte Prüfungsgespräche auf der Grundlage typischer betrieblicher Arbeitssituationen notwendig sind; Zwischenprüfung mit schriftlichem und praktischem Teil über überregionale Aufgabenersteller.
Prüfungen in Form von betrieblichen Aufträgen/Projektarbeiten, Wahlqualifikationen, gestreckte Abschlussprüfung u. ä., schriftliche Prüfungen mit einem erhöhten Anteil ungebundener Aufgaben und teilweise hohem Eigenerstellungsaufwand. Praktische Prüfungen sowohl in Zwischen- als auch in Abschlussprüfungen mit hohem Eigenerstellungsaufwand.

4.Sach- und FachkundeprüfungenEUR
4.1Bewachungsgewerbe
4.1.1Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
4.1.1.1Bewachungspersonalpro Teilnehmer415,00
4.1.1.2Bewachungspersonal Inhouse-SchulungRahmengebühr pro Teilnehmervon 245,00 (mind. 20 TN)
bis 305,00 (15 bis 19 TN)
4.1.2Sachkundeprüfung für Bewachungspersonal und Bewachungsunternehmer
4.1.2.1pro Prüfungsteilnehmer (gesamt)235,00
4.1.2.2Wiederholungsprüfung (schriftlich)195,00
4.1.2.3Wiederholungsprüfung (mündlich)165,00
4.1.2.4Spezifische Sachkundeprüfung (gesamt)235,00
4.1.2.5Wiederholungsprüfung Spezifische Sachkundeprüfung (schriftlich)195,00
4.1.2.6Wiederholungsprüfung Spezifische Sachkundeprüfung (mündlich)165,00
4.2Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und ärztlichen Hilfsmitteln145,00
4.3Sachkundeprüfung „Geprüfter Versicherungsfachmann IHK“
4.3.1Vollprüfung (schriftliche und praktische Prüfungsteile) sowie Wiederholungsprüfung390,00
4.3.2Wiederholung praktische Prüfung255,00
4.3.3schriftliche Prüfung sowie schriftliche Wiederholungsprüfung315,00
4.4Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK“
4.4.1Vollprüfung mit praktischem Teil
drei Kategorien/spezifische Sachkundeprüfung/ Wiederholungsprüfung
440,00
4.4.2Vollprüfung mit praktischem Teil zwei Kategorien/Wiederholung380,00
4.4.3Vollprüfung mit praktischem Teil eine Kategorie/Wiederholung355,00
4.4.4Teilprüfung ohne praktischen Teil zwei Kategorien/Wiederholung310,00
4.4.5Teilprüfung ohne praktischen Teil eine Kategorien/Wiederholung280,00
4.4.6Wiederholung praktischer Prüfungsteil285,00
4.5Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung“
4.5.1Prüfung mit praktischem Teil/Wiederholung325,00
4.5.2Prüfung ohne praktischen Teil/Wiederholung255,00
4.5.3Prüfung praktischer Teil/Wiederholung255,00
4.6Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
4.6.1Vollprüfung (schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil)290,00
4.6.2Wiederholung mündliche Prüfung190,00
4.7Fälligkeit
Die Gebühren für die Sach- und Fachkundeprüfungen sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
4.8Rücktritt von Prüfungen
Bei Rücktritt eines Bewerbers vor Beginn der Prüfungen nach Ziffern 4.1 bis 4.6 werden 50 % der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zu Prüfungen oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten.
4.9Umsetzung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
4.9.1Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger VorkenntnisseRahmengebühr40,00 bis 60,00*
4.9.2Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK-Prüfung10,00
4.9.3Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer TeilprüfungenRahmengebühr40,00 bis 200,00*
* in Abhängigkeit des tatsächlichen Personal- und Sachaufwandes nach Umfang und Kompliziertheit der Antragsprüfung und -bearbeitung
5.Sach- und Fachkundeprüfungen im VerkehrsgewerbeEUR
5.1Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen im Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr
5.1.1Prüfung für den Güterkraftverkehr245,00
5.1.2Prüfung für den Straßenpersonenverkehr – Taxi- und Mietwagen215,00
5.1.3Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung80,00
5.1.4Anerkennung leitender Tätigkeit gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung105,00
5.2Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen, die Notfallrettung und Krankentransport betreiben
5.2.1Prüfung für Notfallrettung und Krankentransport215,00
5.2.2Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse gem. Berufszugangsverordnung in der jeweils geltenden Fassung80,00
5.3Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
5.3.1Grundqualifikation Theoretische Prüfung245,00
5.3.2Grundqualifikation Theoretische Prüfung Quereinsteiger235,00
5.3.3Grundqualifikation Theoretische Prüfung Umsteiger215,00
5.3.4Grundqualifikation Praktische Prüfung1.145,00
5.3.5Grundqualifikation Praktische Prüfung Quereinsteiger1.095,00
5.3.6Grundqualifikation Praktische Prüfung Umsteiger895,00
5.3.7Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung160,00
5.3.8Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Quereinsteiger155,00
5.3.9Beschleunigte Grundqualifikation Theoretische Prüfung Umsteiger150,00
5.3.10Bei Rücktritt nach Anmeldung zur praktischen Prüfung aus wichtigem Grund werden 100 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei sonstigem Rücktritt werden auf Antrag die jeweiligen Gebühren wie folgt erlassen:
bis 14 Werktage vor Prüfungsbeginn: 100 Prozent
bis 7 Werktage vor Prüfungsbeginn: 75 Prozent
bis 4 Werktage vor Prüfungsbeginn: 50 Prozent
ab 3 Werktage vor Prüfungsbeginn: kein Gebührenerlass.
5.4Ausbildung der Gefahrgutfahrer  
5.4.1Anerkennung der ersten Schulung des Veranstalters615,00
5.4.2Anerkennung jeder weiteren Schulung des Veranstalters335,00
5.4.3Zustimmungsbedürftige Veränderungen nach Anerkennung einer Schulung des Veranstaltersje Veränderung130,00
5.4.4Bei Wiedererteilung der Anerkennung von Schulungen werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühren erhoben
5.4.5Abnahme einer Prüfung (Basiskurs oder Auffrischungsschulung)110,00
5.4.6Abnahme einer Wiederholungsprüfung oder Zusatzprüfung (Aufbaukurs)75,00
5.5Schulung, Prüfung und Erteilung von Schulungsnachweisen für Gefahrgutbeauftragte
5.5.1Anerkennung der ersten Schulung des Veranstalters665,00
5.5.2Anerkennung jeder weiteren Schulung des Veranstalters405,00
5.5.3Zustimmungsbedürftige Veränderungen nach Anerkennung einer Schulung des Veranstaltersje Veränderung223,00
5.5.4Abnahme einer Prüfung200,00
5.5.5Bei Wiedererteilung der Anerkennung von Schulungen werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühren erhoben.
5.6Fälligkeit
Die Gebühren für die Sach- und Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe sowie die dazugehörigen Sachkosten werden mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.
5.7Rücktritt von Prüfungen:
Bei Rücktritt eines Bewerbers vor Beginn der Prüfungen nach Ziffern 5.1 bis 5.3.3, 5.3.7 bis 5.3.9 sowie nach der Ziffer 5.5.4 werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag erlassen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zu Prüfungen oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten.
6.Versicherungsvermittler/-berater, Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater, Immobiliendarlehensvermittler/Honorar-ImmobiliendarlehensberaterEUR
6.1Versicherungsvermittler, Versicherungsberater 
6.1.1Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter)320,00
6.1.2Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 2 GewO Versicherungsberater320,00
6.1.3Erlaubnisbefreiung § 34 d Abs. 6 GewO produktakzessorische Versicherungsvermittler200,00
6.1.4Registereintragung Versicherungsvermittler/-berater55,00
6.1.5Registerlöschung Versicherungsvermittler/-berater30,00
6.1.6Änderungen von Registerdaten Versicherungsvermittler/-berater30,00
6.1.7Auslandsmeldungen (Registrierung/Löschung) pro Anzeige für ein Land Versicherungsvermittler/-berater45,00
6.1.8Überprüfung der Erlaubnis- und Erlaubnisbefreiungsvoraussetzungen nach Erteilung der Erlaubnis bzw. Erlaubnisbefreiung gem. § 34 d GewO85,00
6.1.9Schriftliche Auskunft (In- und Ausland)25,00
6.1.10Ersatzbescheinigung25,00
6.1.11Widerruf/Rücknahme der Erlaubnis/-befreiung § 34 d GewO400,00
6.1.12Prüfung nach § 23 VersVermV140,00
6.1.13Ablehnung des Antrages gemäß § 34 d Abs. 1, 2 GewO320,00
6.1.14Ablehnung des Antrages gemäß § 34 d Abs. 6 GewO200,00
6.1.15Überprüfung der Sachkunde außerhalb des Erlaubnisverfahrens gem. §§ 1 Abs. 4, 4 VersVermV85,00
6.1.16Registereintragung Personen in leitender Position pro Anzeige Versicherungsvermittler/ Versicherungsberater30,00
6.1.17Anordnung zum Nachweis der Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 7 Abs. 3 VersVermV50,00
6.2Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater 
6.2.1Registereintragung Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater70,00
6.2.2Registereintragung Mitarbeiter pro Anzeige Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater30,00
6.2.3Registerlöschung Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater30,00
6.2.4Änderungen von Registerdaten Finanzanlagenvermittler/Honorar-Finanzanlagenberater30,00
6.3Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater 
6.3.1Registereintragung Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater70,00
6.3.2Registereintragung Mitarbeiter pro Anzeige Immobiliardarlehensvermittler/Honorar- Immobiliardarlehensberater30,00
6.3.3Registerlöschung Immobiliardarlehensvermittler/ Honorar-Immobiliardarlehensberater30,00
6.3.4Änderungen von Registerdaten Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater30,00
6.3.5Auslandsmeldungen Immobiliardarlehensvermittler/Honorar-Immobiliardarlehensberater30,00
7.Sonstige Gebühren / AuslagenEUR
7.1Mahngebühren und Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
7.1.11. Mahnung7,00
7.1.22. Mahnung*7,00
7.1.3Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rückständiger Beiträge und Gebühren*30,00
 *In den Mahndokumenten erscheinen die 1. und 2. Mahnung kumuliert, ausgewiesen mit 14,00 EUR (Ziffern 7.1.1 und 7.1.2). In den Beitreibungs- und Vollstreckungsdokumenten erscheinen die Mahngebühren und die Zwangsvollstreckungsgebühr kumuliert mit 44,00 EUR (Ziffern 7.1.1, 7.1.2 und 7.1.3).
7.2Gebühren für Widerspruchsbescheide
7.2.1Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 2650,00
7.2.2Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Prüfungsentscheidungen nach Ziffern 3.2, 3.3, 4.1 bis 4.6 sowie für erfolglosen Widerspruch gegen Nichtzulassungsbescheid nach Ziffer 3.1.2
7.2.2.1mit Überdenkensentscheidung640,00
7.2.2.2ohne Überdenkensentscheidung350,00
7.2.3Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 5.Rahmengebühr50,00 bis 350,00
7.2.4Gebühr für erfolglosen Widerspruch zu Entscheidungen nach Ziffer 6600,00
7.2.5Gebühr für erfolglosen Widerspruch gegen Beitrags- und Gebührenbescheide
Streitwert bis 500,00 EUR
Streitwert über 500,00 EUR bis 2.500,00 EUR
Streitwert über 2.500,00 EUR bis 5.000,00 EUR
Streitwert über 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR
Streitwert über 10.000,00 EUR bis 25.000,00 EUR
Streitwert über 25.000,00 EUR

30,00
60,00
125,00
300,00
450,00
600,00
7.2.6Gebühr für erfolglosen Widerspruch bei Ablehnung der Anrechnung/ Befreiung von Prüfungsleistungen50,00
7.2.7Bei Widersprüchen gegen einen Verwaltungsakt der IHK zu Leipzig entsteht die jeweilige Gebühr mit Erhebung des Widerspruchs. Bei teilweisem Erfolg des Widerspruchs sind die Kosten des Verfahrens (Gebühr und Auslagen) in einem angemessenen Verhältnis zu teilen. Bei Rücknahme des Widerspruchs vor Erlass des Widerspruchsbescheides oder bei Erledigung des Verfahrens auf andere Weise, ist über die Kosten unter Berücksichtigung des Sachstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden.
7.3Amtliche Beglaubigungen, Zweitschriften, Bescheinigungen, Gleichstellungen, Übersetzungen – sonstige Verwaltungsakte
7.3.1Amtliche Beglaubigungen22,00
7.3.2Ausstellung von Zweitschriften (z. B. Zeugnisse)50,00
7.3.3Bescheinigungen
7.3.3.1Bescheinigungen im Prüfungswesen, Anrechnung/Befreiung von Prüfungsleistungen, Zertifikate, Teilnahme an Veranstaltungen, alle sonstigen Bescheinigungen … u. ä. bis zu dreifachnach Aufwand
Rahmengebühr
10,00 bis 50,00
7.3.3.2EU-Bescheinigungen26,00
7.3.4Gleichstellungen und Entsprechung anerkannter Fortbildungsabschlüsse und Facharbeiterabschlüsse55,00
7.3.5Fremdsprachige Zeugnisübersetzungennach Aufwand
Rahmengebühr
nach Aufwand 25,00 bis 60,00
7.3.6Bescheinigung nach 6. Ausbildereignungs-Änderungs-Verordnung gewerbliche Wirtschaft30,00
7.3.7Die Gebühren gemäß Ziffern 7.3.1 bis 7.3.6 sind sofort fällig. 
7.3.8Einsichtnahmen in Prüfungsunterlagen
Einsichtnahmen in Prüfungsunterlagen erfolgen für die erste Stunde ohne Erhebung einer Gebühr, für jede weitere angefangene Stunde
pro Stunde
50,00
7.3.9Zusätzlicher Raum inklusive Aufsicht (auf Anfrage und bei Verfügbarkeit)
  • ganztägig
  • halbtägig


140,00
70,00

7.4Säumnisgebühren 
7.4.1bei verspäteter oder unvollständiger Anmeldung zu Prüfungen in der Erstausbildung (Ziffer 3.2) in der Fortbildung (Ziffer 3.3), zu Sach- und Fachkundeprüfungen (Ziffern 4 und 5); fällig ab einer Woche nach Anmeldeschluss50,00
7.4.2bei verspätetem Einreichen des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (nach Ablauf der Probezeit)50,00
7.4.3bei verspätetem Einreichen des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis der Umschulungsverhältnisse (drei Monate ab Beginn der Maßnahme)50,00
7.4.4Bei verspätetem Einreichen des Antrages auf Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Externenprüfung) nach Ziffer 3.1.2 fällig ab einer Woche nach Anmeldeschluss50,00
7.5Auslagen
Entstehen bei der Inanspruchnahme der IHK zu Leipzig Auslagen, so kann ihre Erstattung vom Inanspruchnehmenden verlangt werden. Das gilt auch, wenn die Inanspruchnahme an sich gebührenfrei ist.
Auslagen sind insbesondere Aufwendungen für Leistungen Dritter oder anderer Behörden (z. B. Kosten für Fachgremien, Zustellungen, Materialkosten, Reisekosten).

 

8. Form der Bekanntgabe
Die Übermittlung der gem. § 5 Gebührenordnung festgesetzten Gebührenbescheide erfolgen in schriftlicher (per Post) oder elektronischer Form.

9. Allgemeine Umsatzsteuerklausel
Soweit Gebührentatbestände nach § 2b UStG umsatzsteuerbar und/oder umsatzsteuerpflichtig sind, verstehen sich diese zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

10. Übergangsregelung
Für einzelne Leistungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gebührentarifs beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurden, wird der Gebührentarif in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter angewendet. Soweit Forderungen noch während der Geltung des alten Gebührentarifes entstanden sind (§ 4 der Gebührenordnung), ist der Gebührentarif in seiner bisherigen Fassung anzuwenden.

11. Inkrafttreten
Diese Fassung des Gebührentarifs tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Alle bisherigen Gebührentarife werden außer Kraft gesetzt.

Leipzig, 6. Dezember 2022
IHK zu Leipzig

Kristian Kirpal, Präsident
Dr. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 701-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) geändert worden ist, den Beschluss der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig vom 6. Dezember 2022 über die Änderung des Gebührentarifs

Dresden, 22. Dezember 2022
Birgit Wagner, Stellvertretende Referatsleiterin

Die vorstehende Änderung des Gebührentarifs der IHK zu Leipzig wird hiermit ausgefertigt.

Leipzig, 22. Dezember 2022
Kristian Kirpal, Präsident
Dr. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, dessen ungeachtet beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

 

Anlage zum Gebührentarif

Gebühren Fortbildungsprüfungen der IHK zu Leipzig (Stand 1. Januar 2023)

Geb.-Tarif Nr.FortbildungsprüfungPrüfungsgebühr in EUR
3.3.1.1Betriebswirt 
 Geprüfter Betriebswirt (VO 2006) 
 Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse305,00
 Führung und Management im Unternehmen355,00
 Fachübergreifende Projektarbeit und Fachgespräch335,00
 Geprüfter Betriebswirt (VO 2019) 
 Schriftlicher Prüfungsteil475,00
 Mündlicher Prüfungsteil185,00
 Projektbezogener Prüfungsteil335,00
 Geprüfter Technischer Betriebswirt 
 Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse275,00
 Management und Führung325,00
 Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil285,00
3.3.1.2Fachkaufmann 
 Geprüfter Bilanzbuchhalter VO vom 26.10.2015 
 Schriftliche und mündliche Prüfung605,00
 Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung international“385,00
 Geprüfter Personalfachkaufmann465,00
3.3.1.3Fachwirt 
 Geprüfter Bankfachwirt575,00
 Geprüfter Fachwirt für Einkauf495,00
 Geprüfter Fachwirt für Energiewirtschaft495,00
 Fachwirt im Gastgewerbe 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen435,00
 Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation595,00
 Geprüfter Handelsfachwirt 
 Teil 1235,00
 Teil 2255,00
 Teil 3185,00
 Geprüfter Immobilienfachwirt585,00
 Geprüfter Industriefachwirt 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen325,00
 Geprüfter Fachwirt für Marketing745,00
 Geprüfter Medienfachwirt 
 Grundlegende Qualifikationen365,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen595,00
 Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen525,00
 Geprüfter Technischer Fachwirt 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen335,00
 Technische Qualifikationen295,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen375,00
 Geprüfter Veranstaltungsfachwirt 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen445,00
 Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen 
 Prüfungsteil A245,00
 Prüfungsteil B445,00
 Geprüfter Wirtschaftsfachwirt 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen295,00
3.3.1.4Industriemeister, Fachmeister 
 Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik 
 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen375,00
 Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall 
 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen415,00
 Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Mechatronik 
 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen375,00
 Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Printmedien 
 Grundlegende Qualifikationen365,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen595,00
 Industriemeister Fachrichtung Gießerei 
 Fachrichtungsübergreifender Teil375,00
 Fachrichtungsspezifischer Teil415,00
 Geprüfter Küchenmeister 
 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen405,00
 Praktische Prüfung315,00
 Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik 
 Fachrichtungsübergreifender Teil375,00
 Fachrichtungsspezifischer Teil475,00
 Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik 
 Veranstaltungsprozesse355,00
 Betriebliches Management295,00
 Veranstaltungsprojekt235,00
 Geprüfter Meister für Bahnverkehr 
 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen415,00
 Geprüfter Baumaschinenmeister 
 Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil375,00
 Baumaschinentechnischer Teil875,00
 Geprüfter Logistikmeister 
 Grundlegende Qualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen445,00
 Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton 
 Betriebsmanagement505,00
 Projektmanagement605,00
 Geprüfter Polier 
 Baubetrieb325,00
 Bautechnik385,00
 Mitarbeiterführung und Personalmanagement305,00
 Geprüfter Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice 
 Grundlegende Qualifikationen355,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen455,00
 Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit 
 Grundlegende Qualifikationen335,00
 Handlungsspezifische Qualifikationen485,00
3.3.1.5Sonstige Prüfungen 
 Geprüfter Berufspädagoge 
 Kernprozesse der beruflichen Bildung565,00
 Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung525,00
 Spezielle berufspädagogische Funktionen235,00
 Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent405,00
 Geprüfter Pharmareferent425,00
 Geprüfter Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik 
 Schriftlicher Teil285,00
 Praktischer Teil355,00
 Schreibtechnische Prüfungen 
 Maschinenschreibprüfung295,00
 Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft435,00
 Geprüfter Fernsehkameramann685,00

Aktualisierung: 12. Juli 2024