Merkblatt für die Reporte zum Fallbezogenen Fachgespräch
Abschlussprüfung Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Schriftlicher Report
1. Durch den Auszubildenden sind zwei unterschiedliche Reporte entsprechend der gewählten Wahlqualifikation schriftlich zu erstellen. Die zwei Reporte stellen Sie ausschließlich online im PDF-Format bereit.
2. Letzter Abgabetermin für beide Reporte ist der Tag der schriftlichen Abschlussprüfung.
3. Formale Hinweise für die Erstellung der Reporte:
- max. 3 Seiten Umfang gem. AO, DIN-A4
- Schriftgröße 12 pt, Schriftart Arial
- 1-zeilig verfasst
- einseitig geschrieben
- linker und rechter Rand 2,5 cm
- fortlaufende Seitennummerierung
- Verwendung der Ich-Form
- Name auf jeder Seite
- ganze Sätze
- Angabe der (Wahl-) Qualifikationseinheit
- Sprache deutsch
- geheftete Form
4. Gliederungspunkte gemäß Ausbildungsordnung:
- Deckblatt (aktuelle Version hier)
- Aufgabenstellung/Arbeitsauftrag
- Planungs- und Vorbereitungsphase
- Durchführungsphase
- Auswertungsphase
Fachgespräch
Der Prüfling soll im Fachgespräch über eine der beiden selbständig durchgeführten betrieblichen Fachaufgaben zeigen, dass er
- komplexe Aufgaben bearbeiten
- seine Vorgehensweise begründen
- Problemlösungen in der Praxis bearbeiten
- Hintergründe und Schnittstellen erläutern
- Ergebnisse bewerten
kann. Einer der beiden eingereichten Reporte dient als Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet. (vgl. § 9 und § 10 Verordnung über die Berufsausbildung) Werden keine Reporte zum Abgabetermin eingereicht, wird dieser Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet.