Rechtliche Aspekte kennen

Bei der Gründung eines Start-ups und dem folgenden Aufbau eines etablierten Unternehmens stellen sich zahlreiche rechtliche und steuerliche Fragen. Folgende Informationen bieten dazu eine erste Orientierung.

Im Einzelnen sollten sich Start-up-Gründende vorab mit ihrer Idee rechtlich auseinandersetzen, um Streitigkeiten durch etwaige Eigentumsverletzungen zu umgehen (siehe "Gewerbliche Schutzrechte"). Zudem müssen sich Gründende von Start-ups über die Rechtsform ihres zukünftigen Unternehmens im Klaren sein (siehe "Wahl der Rechtsform"). Voraussetzung dafür ist auch die Betrachtung von steuerrechtlichen Aspekten. Unter "Steuerrecht – Auf einen Blick" werden die einzelnen Steuerarten dargestellt und kurz erläutert. Im weiteren Prozess der Gründung und Fortführung des Unternehmens müssen außerdem wettbewerbsrechtliche Aspekte und der Datenschutz im Blick behalten werden.

Für weitere Hinweise oder einzelne individuelle Beratungen können Sie unsere Ansprechpartner kontaktieren, die in den einzelnen Rubriken aufgeführt werden.

Der Schutz geistigen Eigentums ist für Unternehmen und besonders für Start-ups von unschätzbarem Wert. In Deutschland gilt der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Ideen, Erfindungen, geistige Schöpfungen oder Designs sollen grundsätzlich der Nachahmung zugänglich sein, damit ein Fortschritt ermöglicht wird. Der Nachahmungsfreiheit ist nur da eine Grenze gesetzt, wo gewerbliche Schutzrechte (insbesondere Marke-Patent-Design) bestehen und ergänzend die Regelungen des unlauteren Wettbewerbs greifen.

Schützen Sie Ihre Idee!

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine "gute Idee" für sich genommen keinen Schutz genießt. Wer mit einer Erfolg versprechenden Geschäftsidee bei möglichen Geschäftspartnern vorstellig wird, sollte daher mit diesen eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung abschließen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der potenzielle Geschäftspartner die Idee für sich in Anspruch nimmt. Also sollte vor der Veröffentlichung oder der Umsetzung neuer Geschäftsideen oder Entwicklungen vorsichtig mit dem eigenen Know-how umgegangen werden.

Zudem sollte eine Strategie aufgestellt werden, welche Ziele das Start-up (auch längerfristig) verfolgt. Auf dieser Basis gilt es dann die passenden Schutzrechte, auch in Kombination, auszuwählen. Dabei empfiehlt sich vor der Entscheidung erst einmal zu recherchieren, ob für das geplante Vorhaben bereits Dritte ihre Schutzrechte eingetragen oder erworben haben. 

Patente

Durch Patente werden technische Erfindungen geschützt, die folgende Merkmale aufweisen:

  • Neuheit
  • erfinderische Tätigkeit
  • gewerbliche Umsetzbarkeit

Unterstützung erhalten Sie durch das Patentinformationszentrum Leipzig der AGIL GmbH Leipzig.

Eine weitere Ansprechstelle ist das Deutsche Patent- und Markenamt.  Wir bieten Patentsprechtage sowie Einzelberatungen für konkrete Fragestellungen durch Juristen (siehe Ansprechpartner). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt mit dem Programm "WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" u. a. Start-ups bei der schutzrechtlichen Sicherung und Verwertung ihrer innovativen Ideen und Erfindungen.

Informationsseite zu gewerblichen Schutzrechten

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Daniela Kulik gerne weiter.

T: +49 341 1267-1328
M: +49 151 12671156
F: +49 341 1267-1422
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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus

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Bei Fragen hilft Ihnen Peggy Hutschenreuter gerne weiter.

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