Förderung der Beratung
Die Beratungsförderung ist ein wichtiges Instrument, um Gründende durch eine Unternehmensberatung in betriebswirtschaftlicher, organisatorischer, finanzieller oder personeller Hinsicht zu unterstützen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen nachhaltig erhöht werden. Eine Beratungsförderung ist sowohl in der Vorgründungsphase vor der Gewerbeanmeldung als auch in einem bestimmten Zeitraum nach der Gewerbeanmeldung möglich.
Vor der Gründung
Nach der Gründung
- Betriebsberatung/Coaching
- Förderung unternehmerischen Know-hows
Nutzen Sie bei der Suche nach einem passenden Berater auch Online-Portale wie die Beraterdatenbank des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU). Im persönlichen Kontakt helfen die Ellipsis GmbH oder das RKW Sachsen, die als Qualitätssicherer für geförderte Beratungen vom Freistaat Sachsen bestellt sind.
Finanzierung der Gründung
Für die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Existenzgründung ist die Finanzierung eine wesentliche Voraussetzung. Um den Finanzierungsbedarf zu ermitteln, sollte beim Erstellen des Geschäftsplans, ein Kapitalbedarfsplan, eine Rentabilitätsvorschau und eine Liquiditätsvorschau erarbeitet werden. Anhand des konkreten Kapitalbedarfs bieten wir Ihnen die Beratung zu Gestaltungsvarianten, speziell auch unter Einbeziehung von Fördermitteln für Existenzgründer.
Erste Informationen über mögliche Förderprogramme erhalten Sie in unserem Fördermittelkompass. Auskunft zu konkreten Förderprogrammen geben wir Ihnen im Rahmen der Finanzierungsberatung in den StarterCentern.
Hinweis
Förderungen müssen stets vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. In den meisten Förderprogrammen besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung.
Beratungsempfehlung und fachkundige Stellungnahmen
Sie erhalten bei uns
- die Beratungsempfehlung zum Programm Gründungsberatung der Sächsischen Aufbaubank in der Vorgründungsphase
und fachkundige Stellungnahmen für
- den Gründungszuschuss aus ALG I nach SGB III § 93,
- das Einstiegsgeld aus ALG II nach SGB II § 16 b (nur für Unternehmen aus den Landkreisen),
- das Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank.
Was ist für die fachkundigen Stellungnahmen mitzubringen?
Vor der Ausfertigung der fachlichen Stellungnahmen wird Folgendes benötigt:
- Konzept der Geschäftsidee
- Darstellung der beruflichen Entwicklung und bisherige Qualifizierungen
(tabellarischer Lebenslauf) - Rentabilitätsvorschau
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Antragsunterlagen gemäß den Anforderungen
- gegebenenfalls Gewerbeanmeldung
- im Einzelfall weitere Unterlagen, wie Erlaubnisse etc.
Um Ihre Anfragen sachlich, fachlich und branchenspezifisch zu beantworten und eine Stellungnahme fachgerecht abgeben zu können, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie auch, dass die Anfertigung einer Stellungnahme kostenpflichtig ist.
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