Fachpraktiker-Berufe sind ausschließlich für junge Menschen mit dem „Förderschwerpunkt Lernen“ gedacht, für die eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf nicht in Betracht kommt. Ziel ist es, auch Jugendlichen mit individuellem Förderbedarf die Teilhabe an der beruflichen Bildung und am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
- Formloser Antrag vom Jugendlichen mit individuellem Förderbedarf oder seinem gesetzlichen Vertreter
- Nachweis einer möglichen Ausbildungsstätte
- Bestätigung durch die Agentur für Arbeit, dass eine Ausbildung nach § 66 BBiG erfolgen kann
- Eignung der Ausbilder, die im Rahmen einer Ausbildung nach § 66 BBiG tätig werden (u. a. AEVO, mehrjährige Ausbildungserfahrung und Nachweis über eine zusätzliche behindertenspezifische Qualifikation)
Arbeitgeber, die lernbehinderte junge Menschen ausbilden möchten, können sich zur allgemeinen Beratung und zu Fördermitteln auch direkt an die Arbeitsagentur wenden:
Agentur für Arbeit Leipzig
Andrea Tischer
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig
Telefon: +49 341 913–10270
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