Mit der webbasierten Anwendung „Verzeichnisführung Online“ können Sie Ausbildungs- und Umschulungsverträge online einreichen und verwalten. Diese kann geräteunabhängig einfach und bequem über einen der gängigen Browser wie Google Chrome, Mozilla Firefox oder Micrsoft Edge aufgerufen werden.
Registrierung und Login
Nachdem Sie sich erfolgreich über dieses Anmeldeformular registriert und von uns Ihre Zugangsdaten erhalten haben, können Sie sich über den folgenden Link im Portal „Verzeichnisführung für Auszubildende“ anmelden: https://elpva.gfi.ihk.de
Der Benutzername ist die an uns übermittelte E-Mail-Adresse. Das initiale Passwort, welches Sie per E-Mail von uns erhalten, müssen Sie beim ersten Login in ein eigenes Passwort umwandeln. Dieses sollte mindestens 10 Zeichen lang sein mit Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
Prozessablauf
Der Ablauf zur Einreichung und Bearbeitung der Verträge mit der Anwendung ist wie folgt:
1. Schritt: Eingabe und Einreichung der Vertragsdaten sowie möglicher Nachweise durch den Ausbildungsbetrieb
2. Schritt: Prüfung der Daten durch die IHK zu Leipzig mit eventuellen Nachfragen
3. Schritt: Versand der Freigabe an den Ausbildungsbetrieb per E-Mail
4. Schritt: Download Ausbildungsvertrag durch den Ausbildungsbetrieb zur Unterschrift und internen Ablage
5. Schritt: Bestätigung der Unterschrift in der Anwendung
6. Schritt: Eintragung in das Verzeichnis und Zusendung Eintragungsbestätigung durch die IHK zu Leipzig
Hinweise zu den Prozessschritten
- Der unterschriebene Ausbildungsvertrag muss weder digital noch per Post an die IHK zu Leipzig gesendet werden. Es reicht die Bestätigung der Unterschrift.
- Die Bestätigung ist zwingende Voraussetzung, dass die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erfolgt. Ohne Bestätigung löscht sich der Vertrag nach 12 Monaten in der Anwendung automatisch.
- Die Eintragungsbestätigung wird in zweifacher Ausführung per Post zugesendet (je ein Exemplar für den Ausbildungsbetrieb und dem Azubi)
- Ein bereits freigegebener Vertrag kann nachträglich in der Anwendung vom Antragsteller nicht mehr gelöscht werden.
- Eingetragene Verträge bleiben 3 Monate lang für sichtbar. Danach werden die Verträge archiviert.
Benutzerhandbuch
Eine ausführliche Beschreibung der Anwendung finden Sie im Benutzerhandbuch.
Erforderliche Unterlagen für den Berufsausbildungsvertrag
Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Berufsausbildungsvertrag:
Ausbilderdatenblatt und Qualifikationsnachweise, wenn ein neuer Ausbilder benannt wird
Nachweise (z.B. Schulzeugnisse), wenn die Ausbildungszeit verkürzt oder vorherige Ausbildungszeiten angerechnet werden
Sachliche und zeitliche Gliederung
Ärztliche Bescheinigung bei minderjährigen Azubis
Hinweise zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrags
Ausbildungsberuf:
Bei Berufen mit Fachrichtungen, Schwerpunkten und Wahlqualifikationen bitte diese angeben (z.B. Fachinformatiker Fachrichtung Systemintegration).
Zuständige Berufsschule:
Bitte melden Sie Ihren Auszubildenden bei der Berufsschule an.
Angaben zum Ausbildenden:
Ausbildende = Arbeitgeber/Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende einstellt. Der Ausbildende ist eine natürliche oder juristische
Person.
Ausbilder = natürliche Person, die im Betrieb dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt und im Ausbildungsvertrag namentlich genannt wird. Die Person muss der IHK gemeldet sein. Dies geschieht durch das Vorlegen des Ausbilderdatenblatts mit den entsprechenden Nachweisen (Zeugnisse und Ausbildereignungsprüfung).
Dauer der Ausbildung:
Bei Verkürzung aufgrund beruflicher Vorbildung bitte Nachweise in Kopie mit einreichen (Kopie Ausbildungsvertrag oder
Eintragungsbestätigung, Auflösungsnachweis).
Teilzeit:
Die Kürzung der regelmäßigen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50% betragen. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend der Kürzung, höchstens jedoch bis zum 1,5-fachen der regulären Ausbildungsdauer. Sie ist auf ganze Monate abzurunden. Bitte kontaktieren Sie uns zur Berechnung der Ausbildungsdauer bei einer Teilzeitausbildung.
Verkürzung:
Bitte Nachweis beilegen (sofern der Schulabschluss nicht in der Zukunft liegt).
Ausbildungsbeginn und -ende:
Die Anzahl der Monate muss der Regelausbildungsdauer minus ggfs. Verkürzungsmonaten entsprechen.
Ausbildungsstätte:
Geben Sie hier den Ort der tatsächlichen Ausbildungsstätte an, sofern sich dieser von der o.g. unterscheidet.
Pflichten des Ausbildenden:
Falls eine Ausbildung in Kooperation erforderlich ist, ist diese hier anzugeben.
Pflichten der/des Auszubildenden:
Schriftlich = handschriftlich
Elektronisch = Textdokument oder digital
Vergütung:
Für die angemessene Vergütung gelten i.d.R. die tariflich festgelegten Vergütungssätze. Ohne Tarifbindung ist die BiBB-Tabelle mit einer möglichen Abweichung um bis zu 20% anzuwenden.
Überstunden:
Pflichtangabe (Jugendarbeitsschutzgesetz beachten).
Urlaub:
Alter zu Beginn des Kalenderjahres | Werktage min. | Arbeitstage min. |
---|---|---|
15 | 30 | 25 |
16 | 27 | 23 |
17 | 25 | 21 |
ab 18 | 24 | 20 |
Für eine detailliertere Berechnung können Sie diesen "Online-Azubi-Urlaubsrechner" nutzen.
Besteht keine Tarifbindung, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz anzuwenden.
5-Tage-Woche: Arbeitstage
6-Tage-Woche: Werktage
Sonstige Vereinbarungen:
Ggf. Tarifvertrag, Betriebs-, Dienstvereinbarungen oder sonstige Vereinbarungen.
Unterschriften:
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter verpflichtend.
Kontaktpersonen
Die Beratung wird je nach Beruf von unterschiedlichen Mitarbeitenden angeboten.