Gemäß der Besonderen Rechtsvorschrift zur Durchführung von Prüfungen für die Zusatzqualifikation „Fitness und Sport“ dient die Prüfung dem Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die kaufmännische Auszubildende über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben haben.
Zur Prüfung sind kaufmännische Auszubildende zuzulassen, die in einem Fitness/Sport-Betrieb ausgebildet werden, zur Abschlussprüfung im Beruf zugelassen sind und im Rahmen der regulären Ausbildung eine einschlägige Berufspraxis erworben haben. Zur Prüfung wird auch zugelassen, wer eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen und verwaltenden Beruf mit Erfolg abgelegt hat und insgesamt eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis in einem Betrieb oder Verein, der im Bereich Fitness/Sport tätig ist, nachweisen kann.
Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
Zum BIBB
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