Der Zimmerer ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in Industrie und Handwerk ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Materialbereitstellungsunterlagen
Interessante Links
BERUFENET.DE
Dein Beruf genauer erklärt
IHK Lehrstellenbörse
Finde alle offenen Lehrstellen
IHK TopJob-Magazin
Das IHK-Magazin für Berufseinsteiger und -aufsteiger
Ich möchte diesen Beitrag teilen