Der Verkäufer ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung und Fachrichtungen im Handel ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
Zum BIBB
Interessante Links
BERUFENET.DE
Dein Beruf genauer erklärt
IHK Lehrstellenbörse
Finde alle offenen Lehrstellen
IHK TopJob-Magazin
Das IHK-Magazin für Berufseinsteiger und -aufsteiger
Ich möchte diesen Beitrag teilen