Der Ausbildungsberuf Modeschneider/-in wurde modernisiert.
Im Zuge der Neuordnung ändert sich die Berufsbezeichnung in Textil- und Modeschneider/-in. Die modernisierte Ausbildungsordnung trat am 01.08.2015 in Kraft.
Der Textil- und Modeschneider ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG). Mit einem Zeitanteil von einem Ausbildungshalbjahr erfolgt beim Textil- und Modeschneider/-in die Spezialisierung in drei Schwerpunkte:
- Prototypen und Serienfertigung
- Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung
- Schnitttechnik.
Der Beruf wird in Betrieben der Textilindustrie ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Die 2-jährige abgeschlossene Ausbildung als Textil- und Modeschneider/-in kann auf die Dauer der 3-jährigen Ausbildung als Textil- und Modenäher/-in angerechnet werden.
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