Der Servicekraft für Schutz und Sicherheit ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 2-jährige Ausbildung wird im Wach- und Sicherheitsgewerbe angeboten. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.
Die Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit kann ggf. durch die darauf aufbauende Ausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit ergänzt werden.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
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