Der Restaurantfachmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen im Gastgewerbe ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Neu ab 01.08.2022:
An die Stelle des Ausbildungsberufes Restaurantfachmann/-frau wird ab 01.08.2022 der Ausbildungsberuf Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie treten.
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