Personaldienstleistungs-kaufmann/-frau

Der Personaldienstleistungskaufmann ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie beschaffen Personal, planen den Personaleinsatz und sind für die Personalentwicklung zuständig.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus