Der Maschinen- und Anlagenführer ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er wird in der Industrie ausgebildet. Im 2. Ausbildungsjahr erfolgt eine Differenzierung nach folgenden Schwerpunkten:
- Druckweiter- und Papierverarbeitung
- Lebensmitteltechnik
- Metall- und Kunststofftechnik
- Textiltechnik
- Textilveredlung
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Zuständige Berufsschule
BSZ bitte beim Ausbildungsberater erfragen!
Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
Zum BIBB
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