Der Koch/ die Köchin ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen im Gastgewerbe ausgebildet.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Es ist eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung abzulegen.

Neu ab 01.08.2022:

Die Ausbildung zum Koch/zur Köchin wird moderner und zukunftsorientierter. Die breite Grundbildung über 3 Jahre bleibt unverändert.

Zusätzlich werden den angehenden Köchen Kompetenzen zu den Themen wie Nachhaltigkeit und wirtschaftliches Denken und Handeln vermittelt und sie bekommen das Rüstzeug zur zukünftigen Führungskraft. Es ist eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 abzulegen.

Die Verordnung über die Berufsausbildung der Köche ist am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden - sie tritt am 01.08.2022 in Kraft.

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