Der Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement ist staatlich anerkannt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Beruf wird in Groß- und Außenhandelsunternehmen in folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
- Außenhandel
- Großhandel
Im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 muss eine Gesamtprüfungsleistung erbracht werden. Bei der gestreckten Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Am 1. August 2020 trat die Verordnung im Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement" in Kraft. Gleichzeitig trat die Verordnung über die Berufsausbildung zum "Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel" vom 14. Februar 2006 außer Kraft.
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