Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Der Kaufmann im Einzelhandel ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung und Fachrichtungen im Handel ausgebildet.

Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

Interessante Links

BERUFENET.DE
Dein Beruf genauer erklärt

IHK Lehrstellenbörse
Finde alle offenen Lehrstellen

IHK TopJob-Magazin
Das IHK-Magazin für Berufseinsteiger und -aufsteiger

Ich möchte diesen Beitrag teilen

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Yvonne Kühn gerne weiter.

T: +49 341 1267-1360
M: +49 173 5877741
F: +49 341 1267-1422
E: yvonne.kuehn@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus