Zusatzqualifikationen

Weitergehende Kenntnisse. Verbesserte Chancen.

Als Zusatzqualifikationen werden Kenntnisse und Fähigkeiten bezeichnet, die über die regulären Inhalte der Berufsausbildung hinausgehen.

Jugendliche erwerben Zusatzqualifikationen meist parallel zur dualen Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule – oder direkt im Anschluss daran. Für Menschen, die schon im Berufsleben stehen, bieten sich berufsbegleitende Weiterbildungen an. Arbeitnehmer verbessern dadurch ihre Arbeitsmarkt- und Karrierechancen und spezialisieren sich so schon während der Ausbildung.

Ausbildung macht Arbeitgeber attraktiv.

Betriebe erhöhen durch hochwertige Ausbildungsangebote ihre Attraktivität für leistungsbereite Jugendliche, bilden zielgenau qualifizierte Nachwuchskräfte aus und eröffnen interessante Karrieremöglichkeiten. Angeboten werden Zusatzqualifikationen von berufsbildenden Schulen, berufsständischen Körperschaften, Bildungsträgern oder von den Ausbildungsbetrieben selbst.

Gefördert wird die Vermittlung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende, die über die Inhalte der geltenden Ausbildungsordnung hinausgehen. Ziel ist es, die beruflichen Kompetenzen für Auszubildende und damit ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Voraussetzung und Förderung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Bildungsträger, die entsprechende Projekte durchführen. Näheres zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und Konditionen entnehmen Sie bitte dem Förderbaustein.

Anträge können unter Verwendung der entsprechenden Formulare über uns gestellt werden. Diese werden an die Sächsische Aufbaubank (SAB) weitergeleitet. Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.

Informationen zur Förderung der Zusatzqualifikationen und Unterlagen zur Antragsstellung

Kontaktpersonen

Die Beratung wird je nach Beruf von unterschiedlichen Mitarbeitenden angeboten.

Hier geht es zu den Berufen

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Patricia Siebert gerne weiter.

T: +49 341 1267-1350
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Porträt Patricia Siebert