Der Freistaat Sachsen gewährt den Meisterbonus für erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung, die mit einem Industriemeister, Fachmeister oder Handwerksmeister abschließt. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf von der Antragstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Der Meisterbonus soll Arbeitnehmern einen Anreiz geben, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Die Maßnahme wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank.
Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Meisterprüfung muss vor der zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung in Sachsen nicht abgenommen werden kann. In diesem Fall ist das Zeugnisoriginal vorzulegen oder eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses mit dem Antrag einzureichen.
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen. Dafür sind entsprechende Nachweise dem Antrag zwingend beizufügen.
- Nachweis des Hauptwohnsitzes durch die Kopie des Personalausweises oder einer Bestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Nachweis des Beschäftigungsortes durch die Bestätigung des Arbeitgebers oder einer Kopie der Lohnbescheinigung
(Daten die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sind bitte zu schwärzen.) - Absolventen, die die Voraussetzungen nach 1. und/oder 2. nicht erfüllen, werden gefördert, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Beschäftigungsort als selbständige oder angestellte Meister im Freistaat Sachsen haben. Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
- Der Absolvent darf für denselben Abschluss in einem anderen Bundesland nicht bereits einen Meisterbonus oder eine andere gleichartige Förderung für denselben Zuwendungszweck erhalten oder beantragt haben.
Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetrag gewährt. Die Zuwendung beträgt 2.000 Euro je Absolventin/Absolvent.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist schriftlich nach den Vorgaben der Bewilligungsstelle und unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars einzureichen.
Meisterbonus beantragen
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können folgende IndustriemeisterInnen sowie FachmeisterInnen den Antrag an Ihre zuständige IHK richten:
- Industriemeister/in Aufbereitungs- und Verfahrenstechnik
- Industriemeister/in Digital- und Printmedien
- Industriemeister/in Druck
- Industriemeister/in Faserverbundkunststoffe
- Industriemeister/in (gepr.) Technische Wagenbehandlung – Eisenbahn
- Industriemeister/in Akustik- und Trockenbau
- Industriemeister/in Bekleidung
- Industriemeister/in Betonsteinindustrie
- Industriemeister/in Buchbinderei (gepr.)
- Industriemeister/in Chemie (gepr.)
- Industriemeister/in Edelsteinbearbeitung
- Industriemeister/in Elektrotechnik (gepr.)
- Industriemeister/in Fahrzeuginnenausstattung
- Industriemeister/in Feinoptik
- Industriemeister/in Flugzeugbau
- Industriemeister/in Fruchtsaft und Getränke
- Industriemeister/in Gießerei
- Industriemeister/in Glas (gepr.)
- Industriemeister/in Gleisbau
- Industriemeister/in Holz
- Industriemeister/in Holzbearbeitung
- Industriemeister/in Holzverarbeitung
- Industriemeister/in Hüttenindustrie
- Industriemeister/in Hüttentechnik
- Industriemeister/in Isolierung (Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz) (gepr.)
- Industriemeister/in Kalk
- Industriemeister/in Keramik
- Industriemeister/in Kraftverkehr (gepr.)
- Industriemeister/in Kunststoff und Kautschuk (gepr.)
- Industriemeister/in Kunststoffverarbeitung
- Industriemeister/in Lack
- Industriemeister/in Lebensmittel (gepr.)
- Industriemeister/in Lederherstellung
- Industriemeister/in Leit- und Sicherungstechnik – Eisenbahn Industriemeister/in Luftfahrttechnik (gepr.)
- Industriemeister/in Mechatronik (gepr.)
- Industriemeister/in Metall (gepr.)
- Industriemeister/in Naturwerkstein Industriemeister/in Optik
- Industriemeister/in Papier- und Kunststoffverarbeitung (gepr.)
- Industriemeister/in Papiererzeugung (gepr.)
- Industriemeister/in Pharmazie (gepr.)
- Industriemeister/in Polsterei Industriemeister/in Polstermöbel
- Industriemeister/in Printmedien (gepr.)
- Industriemeister/in Rohrleitungsbau
- Industriemeister/in Rohrnetzbau und Rohrnetzbetrieb
- Industriemeister/in Sägewerk
- Industriemeister/in Schuhfertigung (gepr.)
- Industriemeister/in Süßwaren (gepr.)
- Industriemeister/in Textilwirtschaft (gepr.)
- Industriemeister/in Werksbahnbetrieb
- Netzmeister/in (gepr.)
- Polier/in (gepr.) (IHK)
- Rohrnetzmeister/in
- Abwassermeister/in (gepr.)
- Barmeister/in
- Baumaschinenindustriemeister/in (gepr.) Baumaschinenmeister/in (gepr.)
- Betriebsbraumeister/in
- Destillateurmeister/in
- Floristmeister/in (gepr.)
- Getränkebetriebsmeister/in
- Hotelmeister/in (gepr.)
- Kellermeister/in im Weinhandel
- Kraftwerksmeister/in Küchenmeister/in (gepr.)
- Logistikmeister/in (gepr.)
- Meister/in für Abbruch und Betontrenntechnik (gepr.)
- Meister/in für Bahnverkehr Meister/in für Kraftverkehr (gepr.)
- Meister/in für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung (gepr.)
- Meister/in für Medienproduktion (gepr.) Bild und Ton
- Meister/in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice (gepr.)
- Meister/in für Schutz und Sicherheit (gepr.)
- Meister/in für Veranstaltungstechnik (gepr.)
- Restaurantmeister/in (gepr.)
- Tauchermeister/in
- Tierpflegemeister/in
- Wassermeister/in (gepr.)
Bitte reichen Sie den Antrag auf Gewährung der Zuwendung vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder Post bei der IHK zu Leipzig ein.
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