Die individuell berufsbezogene Weiterbildung
Antragsberechtigt sind
- Beschäftigte
- Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- andere Personengruppen mit erhöhtem Förderbedarf
Gefördert werden: Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung zur Verbesserung der beruflichen Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt für „Berufliche Weiterbildung Sachsen – individuell“
Die betrieblich berufsbezogene Weiterbildung
Antragsberechtigt sind
- Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts)
- Selbstständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen
Gefördert werden: Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen dienen – insbesondere im Hinblick auf krisenbedingte oder strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Kontakt für „Berufliche Weiterbildung Sachsen – betrieblich“
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