Begabtenförderung

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung mit dem Weiterbildungsstipendium gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Berufliche Bildung mit Stipendium

Wir sind im Bereich unseres Kammerbezirks zuständig, das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durchzuführen. Wir wählen Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, beraten diese, entscheiden über die Förderung von beantragten Weiterbildungen und zahlen die Fördermittel aus. Dazu kommt die ausführliche Beratung zu allen Fragen der Weiterbildung.

Voraussetzungen und Einladung

Die Aufnahme in die Begabtenförderung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Die Berufsabschlussprüfung vor der IHK sollte mit einem Ergebnis von mindestens 87 Punkten oder besser bestanden worden sein – oder es wurde bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb der erste, zweite oder dritte Platz belegt. In besonderen Fällen liegt auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule zur Aufnahme vor.

Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigt die zuständige Stelle der IHK zu Leipzig alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig eingegangen sind. Ein Anspruch auf Aufnahme ins Förderprogramm besteht nicht.

Dokumente

Folgende Unterlagen senden wir Ihnen gerne per Mail zu:
  • Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm
  • Antrag auf Förderung einer Weiterbildung
  • Antrag auf Gewährung des IT-Bonus

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Anica Böhme gerne weiter.

T: +49 341 1267-1372
F: +49 341 1267-1426
E: anica.boehme@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus