Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an alle, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Das Stipendium gibt einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und eine attraktive Perspektive für den Berufsweg.

Dabei ergänzt es die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich. Außergewöhnliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft in Schule, Studium und Beruf werden damit sowohl anerkannt als auch gefördert.

Welche Voraussetzungen gelten?

Gefördert werden Frauen und Männer, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen.

 „Besonders erfolgreich“ heißt hier, wenn:

  • eine Berufsabschlussprüfung oder eine Fortbildung der höheren Berufsbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 bzw. mit mindestens 87 Punkten
  • oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb vorliegt.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gibt es die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebs die „besondere Begabung“ zu belegen. Das Aufstiegsstipendium richtet sich speziell an alle, die nach der Ausbildung eine Zugangsberechtigung zu einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erlangen – etwa durch eine Begabten- oder Eignungsprüfung. Frauen und Männer, die ihre Berechtigung zum Hochschulzugang bereits vor oder neben der Berufsausbildung erworben haben, können sich aber ebenfalls bewerben.

Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein. Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor.

Wie wird ausgewählt?

Das Auswahlverfahren erfolgt in drei Schritten:

  1. Notwendige Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Förderung werden festgestellt
  2. Leistungs- und Lernbereitschaft, Engagement und soziale Kompetenzen werden geprüft
  3. Persönliches Auswahlgespräch

Welche Leistungen werden erbracht?

Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.

  • Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 650 EUR plus 80 EUR Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt (113 EUR fürs erste Kind, je 85 EUR für jedes weitere). Ein Vollzeitstudium lässt in der Regel keine weitere Berufstätigkeit zu. Die Förderung erfolgt daher als Pauschale und somit einkommensunabhängig.
  • Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 EUR für Maßnahmenkosten erhalten.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie bei der mit der Auswahl betrauten 
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung

SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Menuhinstraße 6, 53113 Bonn
Tel.: 0228 / 6 29 31–51 oder -43 oder -44
aufstieg@sbb-stipendien.de

Ich möchte diesen Beitrag teilen