Hinweis
Zum 1. August 2017 wurde die Zuständigkeit für die Aufstiegs-BAföG-Förderung auf die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) übertragen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Förderung und detaillierten Informationen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages an die SAB:
Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden
Telefon: 0351 4910–4919
aufstiegsbafoeg@sab.sachsen.d
Wer wird gefördert?
- Personen, die sich auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten und
- die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllen.
Ist dies in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehen, können also auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis eine AFBG-Förderung erhalten. Gleiches gilt für Teilnehmer mit einem Bachelorabschluss oder einem diesen vergleichbaren Hochschulabschluss, sofern dies ihr höchster Hochschulabschluss ist.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen in Vollzeitform mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, die innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden und an 4 Werktagen bei einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden
- Maßnahmen in Teilzeitform mit mindestens 400 Unterrichtsstunden sowie monatsdurchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Die Förderung muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme (letzter Unterrichtstag), bei mehreren in sich selbstständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnitts beantragt werden.
Unterhaltsbeiträge werden jedoch erst von Beginn des Monats an gewährt, in dem der Unterricht begonnen wird, frühestens vom Beginn des Antragsmonats an und können – im Gegensatz zum Maßnahmebeitrag – nicht rückwirkend bewilligt werden.
Leistungsumfang
Maßnahmebeitrag
Während der Teilnahme an einer Maßnahme wird nach dem AFBG ein einkommens- und vermögensunabhängiger Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung geleistet. Die Förderung setzt sich aus einem Zuschuss- und einem Darlehensanteil zusammen.
Gefördert werden:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR,
- Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück) bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 EUR,
- Zuschussanteil 50 %.
Ergänzend dazu kann ein zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die übrigen 50 % der Kosten in Anspruch genommen werden.
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg und Unternehmensgründung 100 %.
Kinderbetreuungszuschlag
Alleinerziehende erhalten für die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren oder eines behinderten Kindes zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 150 EUR monatlich pro Kind, unabhängig davon, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahme handelt.
Unterhaltsbeitrag
Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser ist einkommens- und vermögensabhängig und wird zu 100 % als Zuschuss geleistet.
- Beitrag zum Lebensunterhalt: bis zu 892 EUR
- Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte: 235 EUR
- Aufschlag je Kind: 235 EUR
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