Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, AufstiegsBAföG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen: Sie beinhalten unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Nie war die Aufstiegsförderung attraktiver als heute:
- Vollzuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildung in Vollzeit
- Hohe Zuschussanteile zu Fortbildungskosten
- Großzügige Darlehenserlasse der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung
- Hohe Freibeträge für Familienmitglieder
Wer wird gefördert?
Sie haben Lust, Neues zu lernen und wollen beruflich aufsteigen? Dann legen Sie los! Berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger können auf die finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder bauen.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. Aufstiegs-BAföG, wird altersunabhängig und Schritt für Schritt eine passgenaue Förderung für den Aufstieg bis auf „Master-Niveau“ geleistet. Gesellschaftliche Unterstützung und persönlicher Einsatz kommen so optimal zusammen.
Mit einem Aufstiegsfortbildungsabschluss wie beispielsweise Meister, Technikerin, Fachwirt, Betriebswirtin oder Erzieher erhalten Sie eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses mit besten Perspektiven – bis hin zur eigenen Unternehmensgründung. Sie profitieren von attraktiven Fördersätzen, Zuschussanteilen und Freibeträgen. Die Unterhaltsförderung müssen Sie nicht zurückzahlen, denn es handelt sich dabei um einen Vollzuschuss. Darüber hinaus wird Existenzgründerinnen und Existenzgründern ein schuldenfreier Start in die Selbstständigkeit ermöglicht.
Nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG für Ihre ganz persönliche Karriere! Weitere Informationen unter aufstiegs-bafög.de
Hinweis
Im Freistaat Sachsen wurde die Zuständigkeit für die Aufstiegs-BAföG-Förderung auf die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) übertragen.
Hinweise zur Antragstellung, Checklisten für die Antragstellung und die Rechtsgrundlagen sowie aktuelle Hinweise zum Bearbeitungsstand finden Sie auf den Seiten der Sächsischen Aufbaubank.
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