Die IHK Vollversammlung kurz erklärt
Das „Parlament der Unternehmer“
In der IHK-Vollversammlung, dem „Unternehmerparlament“ oder auch dem „höchsten Organ der IHK“, praktizieren die demokratisch gewählten Vertreter der regionalen Wirtschaft ihre Selbstverwaltung. Und dies vor allem, indem sie dort die Richtlinien der IHK-Arbeit festlegen.
Unser oberstes Organ
Nach § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der IHKs ist die Vollversammlung das oberste Organ der IHK. Dafür wird die Vollversammlung demokratisch gewählt ist und gründet somit ihre Legitimation auf alle IHK-Zugehörigen.
Die Aufgaben der Vollversammlung, die speziell für die IHK zu Leipzig im § 5 der Satzung geregelt sind, werden durch folgende vier Inhalte bestimmt:
- 1. Richtlinien der IHK-Arbeit
- 2. Satzungshoheit
- 3. Finanzhoheit
- 4. Personalhoheit über die Organe der IHK
1. Richtlinien der IHK-Arbeit
2. Satzungshoheit
3. Finanzhoheit
4. Personalhoheit über die Organe der IHK
Ich möchte diesen Beitrag teilen