Ihre Tätigkeit in einem Prüfungsausschuss ist ein Ehrenamt, mit dem Sie eine wichtige gesellschaftliche Funktion übernehmen.
Die Tätigkeit als Prüferin bzw. Prüfer ist, wie bei anderen Ehrenämtern auch, mit einem gewissen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Dabei bestimmen Sie Ihren zeitlichen Aufwand selbst – in Abstimmung mit der zuständigen Stelle.
Aufwandsentschädigung
Für Ihre ehrenamtliche Prüfertätigkeit erhalten Sie kein Honorar im eigentlichen Sinne, sondern eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung für die Mitarbeit im Prüfungsausschuss ist eine Vergütung – beispielsweise für die Aufgabenerstellung, die Beaufsichtigung und Durchführung von Prüfungen sowie die Korrektur von Prüfungsarbeiten.
Grundsätzlich sind solche Vergütungen steuerpflichtig, wenn und soweit sie nicht ausdrücklich steuerfrei gestellt werden. Beachten Sie hierbei den § 3 Nr. 26 a EStG.
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