Im höchsten Organ der IHK – der Vollversammlung – praktizieren die demokratisch gewählten Vertreter der regionalen Wirtschaft ihre Selbstverwaltung. Zu ihren Aufgaben gehört es gemäß unserer Satzung, die Richtlinien der IHK-Arbeit festzulegen und das Satzungsrecht zu verabschieden. Der Vollversammlung ist auch exklusiv die Feststellung des Wirtschaftsplans sowie die Festsetzung der Beitragshöhe und der Beitragsstaffelungen vorbehalten. Außerdem obliegt ihr die Wahl des Präsidenten sowie der bis zu acht Vizepräsidenten und die Bestellung des Hauptgeschäftsführers.
Mitmachen – und mit beschließen!
Wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen sich hier aktiv engagieren möchten: herzlich willkommen! Kontaktieren Sie uns. Die Optionen zur Mitarbeit in unseren Gremien sind vielfältig.
Das Präsidium zum Beispiel ist das beschließende Organ, soweit unsere Satzung diese Aufgaben nicht für die Vollversammlung vorsieht. Dem Präsidium obliegt sowohl die Vorbereitung von Beschlüssen für die Vollversammlung als auch die Überwachung der Durchführung. Zu den weiteren Aufgaben dieses Ehrenamtes gehören auch die Repräsentation der IHK und die Mitwirkung in Gremien anderer Institutionen oder Einrichtungen.
Um die Behandlung bestimmter Aufgabenbereiche oder besonderer Angelegenheiten der Vollversammlung zu unterstützen, können Ausschüsse gebildet werden. In diesen beratenden Organen werden regionale und fachliche Themen der IHK-Arbeit aufgearbeitet.
Zum Ehrenamt gehören außerdem auch die Prüfer und Prüferinnen.
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