Notfallrettung und Krankentransport

Ein Unternehmen, das Notfallrettung und/oder Krankentransport betreibt, unterliegt der Genehmigungspflicht. Die Genehmigung wird einem Unternehmen, das seinen Sitz in Sachsen hat, dann erteilt, wenn folgende Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt sind:

  1. persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  2. Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes
  3. fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

Dieses Gesetz gilt nicht für

  1. den Rettungsdienst
    • des Polizeivollzugsdienstes und des Justizvollzugsdienstes

    • der Gruben und Gasschutzwehren der Bergbaubetriebe
    • innerhalb des Betriebsgeländes sowie
    • mit Flugzeugen
  2. die Beförderung von kranken Personen, die keiner Beförderung in einem Rettungsmittel oder während der Beförderung keiner medizinisch-fachlichen Betreuung bedürfen (Krankenfahrten)

3. Fahrten mit eigenen Fahrzeugen der Krankenhäuser innerhalb der Krankenhausbereiche.

Nachweis der fachlichen Eignung

Die fachliche Eignung wird durch Ablegen einer Prüfung an der für den Prüfling zuständigen IHK erworben. In der Prüfung sind die erforderlichen Kenntnisse in den Sachgebieten nach Anlage 1 nachzuweisen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Teilnehmer/ die Teilnehmerin im Besitz einer Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) vom 10. Juli 1989, zuletzt geändert am 2. Dezember 2007, oder approbierter Arzt mit notfallmedizinischer Zusatzausbildung ist.

Ohne Prüfung ist fachlich geeignet, wer seit 9. Februar 2008 im Besitz

  1. einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport ist.
  2. einer Erlaubnis nach § 1 RettAssG oder approbierter Arzt mit notfallmedizinischer Zusatzausbildung, der eine kaufmännische Ausbildung mit einem anerkannten Abschluss als Betriebswirt oder als Bilanzbuchhalter absolviert hat und mindestens zwei Jahre in einem Rettungsdienstunternehmen tätig gewesen ist, oder
  3. einer Bescheinigung über die fachliche Eignung zur Führung von Unternehmen ist, die Notfallrettung oder Krankentransport betreiben. Eine Bescheinigung über die fachliche Eignung im Krankentransport berechtigt nicht zur Führung eines Unternehmens, das Notfallrettung betreibt.

Prüfungsvorbereitung

Die Art der Vorbereitung ist dem Antragsteller freigestellt (Selbststudium oder Lehrgang). Lehrgangstermine und Teilnehmerpreise sind direkt beim Lehrgangsveranstalter zu erfragen.

Prüfungsablauf

Der Ablauf wird durch eine Prüfungsordnung geregelt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen
Teil über 90 Minuten und in Abhängigkeit der erreichten Punktzahl ggf. einer mündlichen Ergänzungsprüfung von maximal 30 Minuten.

Anmeldung und Gebühren

Für die Prüfung ist grundsätzlich die IHK zuständig, wo der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Antragsteller aus anderen Kammerbezirken können zur Prüfung zugelassen werden, wenn eine entsprechende Freistellung durch die zuständige IHK vorliegt.

Darüber hinaus sind vor Beginn der Prüfung die Originale der erforderlichen Ausbildungsnachweise (Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes | RettAssG) oder der Nachweis als approbierter Arzt mit notfallmedizinischer Zusatzausbildung vorzulegen.

Prüfungsschwerpunkte

  1. Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten
    • Krankentransport, Notfallrettung und Rettungsdienst
    • Straßenverkehrsrecht, einschließlich Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals.
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Kostenerstattung und Rahmenverträge gemäß § 133 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung
    • Grundzüge des Steuerrechts
  2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, insbesondere
    • Zahlungsverkehr
    • Kostenerstattung
    • Buchführung
    • Versicherungswesen
  3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung
    • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
    • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
    • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
    • Betriebspflicht
    • Fernsprech- und Funkverkehr
  4. Verkehrssicherheit, Unfallverhütung und Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge und der Verwendung und Entsorgung der medizinischen Hilfsmittel

Prüfungstermine*

schriftliche Prüfungmündliche PrüfungAnmeldeschluss
19.12.202419.12.202402.12.2024
19.02.202519.02.202505.02.2025

*Änderungen vorbehalten

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