Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen (insbesondere Pkw und Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.
Seit 21.05.2022 gilt diese Pflicht bei grenzüberschreitenden Transporten bereits für Fahrzeuge über 2,5 t zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger).
EU, EWR und die Gemeinschaftslizenz
Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), wird eine Gemeinschaftslizenz (auch „EG-Lizenz“ genannt) benötigt.
Diese kann ebenfalls für innerdeutschen Verkehr eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in anderen EU- bzw. EWR-Staaten (sog. Kabotageverkehre).
Verkehre mit nicht zur EU bzw. zum EWR gehörenden Drittstaaten können mit sog. bilateralen Genehmigungen durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde ist dafür das Bundesamt für den Güterkraftverkehr (BAG)
Freigestellte Transporte und damit nicht von einer Erlaubnis bzw. Genehmigung abhängig, sind im § 2, Ausnahmen, des Gesetzes zur Reform des Güterkraftverkehrsrechts in der jeweils gültigen Fassung benannt. Die entsprechenden Ansprechpartner bei den Verkehrsbehörden des IHK-Bezirks, die fürs Erteilen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr bzw. einer Gemeinschaftslizenz zuständig sind, finden Sie unten aufgeführt.
Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung
Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist.
1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u. a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9.000 EUR für das erste oder nicht weniger als 5.000 EUR für jedes weitere Fahrzeug betragen.
Bei grenzüberschreitenden Transporten mit Fahrzeugen/ Fahrzeugkombinationen über 2,5 t bis einschließlich 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gelten abweichende Regelungen.
Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster, die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.
2. Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person sind der Erlaubnis-/Lizenzbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
3. Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch
- eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Güterkraftverkehr betreibt; die Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4.12.2009 ohne Unterbrechung in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein und ist der Erlaubnis-/ Lizenzbehörde grundsätzlich durch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen IHK nachzuweisen,
- eine bestandene Abschlussprüfung in folgenden Berufen, wenn diese vor dem 04.12.2011 abgeschlossen oder begonnen wurde:
- zum Speditionskaufmann/ Speditionskauffrau
- zum Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit Schwerpunkt Güterkraftverkehr
- zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/ Verkehrsfachwirtin
- als Diplom-Betriebswirt/in im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- als Diplom-Betriebswirt/in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
- eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Die IHK zu Leipzig ist zuständig für Unternehmer, die ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Leipzig haben.
Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung
1. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung erfordert eine eingehende fachliche Vorbereitung. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt.
2. Prüfungsablauf
Die Prüfung besteht aus zwei zweistündigen schriftlichen Prüfungsteilen und gegebenenfalls einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung. Die Gesamtpunktzahl (300 Punkte) wird wie folgt gewichtet:
Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/Multiple-Choice) zu 40 Prozent (120 Punkte),
Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent (105 Punkte),
Teil 3: mündliche Prüfung zu 25 Prozent (75 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn der mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl, also 180 Punkte, erreicht wurden. Wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 Prozent der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist – wenn also in einem oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils erzielte Punkteanteil unter 50 Prozent liegt – das heißt, wenn im Teil 1 unter 60 Punkten bzw. im Teil 2 unter 52,5 Punkten erreicht wurden.
Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kandidat bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktezahl (= 180 Punkte) erzielt hat.
3. Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich auf dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig. Das ausgefüllte Formular kann schriftlich eingereicht werden. Die Anmeldung zur Prüfung kann auch in der IHK bei gleichzeitiger Entrichtung der Prüfungsgebühr erfolgen. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Die Einordnung zur Prüfung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung der Teilnehmer. Die Teilnahme an der Prüfung kann erst erfolgen, wenn das Anmeldeformular vorliegt und die Prüfungsgebühr eingegangen ist.
Prüfungstermine*
schriftliche Prüfung | mündliche Prüfung | Anmeldeschluss |
---|---|---|
12.11.2024 | 14.11.2024 | 25.10.2024 |
28.01.2025 | 30.01.2025 | 14.01.2025 |
20.03.2025 | 25.03.2025 | 06.03.2025 |
20.05.2025 | 22.05.2025 | 06.05.2025 |
15.07.2025 | 17.07.2025 | 30.06.2025 |
23.09.2025 | 25.09.2025 | 09.09.2025 |
25.11.2025 | 27.11.2025 | 11.11.2025 |
*Änderungen vorbehalten
Prüfungsrelevante Unterlagen
- Gebührenübernahmeformular
- Prüfungsordnung fachliche Eignung Unternehmen Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr
- Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern (Güterkraftverkehr - nicht barrierefrei)
- Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern (Personenkraftverkehr - nicht barrierefrei)
- Antrag auf Anerkennung der fachlichen Eignung (Informationen zum Antrag)
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Zuständige Behörden für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. einer EG-Lizenz zum gewerblichen Güterkraftverkehr
Stadt Leipzig, Ordnungsamt
Sachgebiet Genehmigungen
Frau Benak
Telefon 0341 1238536
Telefax 0341 1238530
Prager Straße 118–136
04317 Leipzig
Landratsamt Nordsachsen
Straßenverkehrsamt
Außenstelle Delitzsch
Frau Birr
Telefon 034202 9885151
Telefax 034202 9885113
Richard-Wagner-Straße 7a
04509 Delitzsch
Landkreis Leipzig
Straßenverkehrsamt
Frau Hergert
Telefon 03433 2412044
Telefax 03433 24188450
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Landratsamt Nordsachsen
Straßenverkehrsamt
Personen- und Güterverkehr
Frau Leibnitz
Telefon 03421 7585150
Telefax 03421 7585113
Südring 17
04860 Torgau
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