Geprüfte/r Fachmann/ -frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Seit 21. März 2016 benötigen Vermittler von Verbraucher-Immobiliardarlehen eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist ein Sachkundenachweis. Dieser kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an der Sachkundeprüfung oder durch eine bereits erworbene und anerkannte Qualifikation erbracht werden. Die Regelungen sind in § 34i GewO und der Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) enthalten. Die Regelungen für die Sachkundeprüfung traten zum 6. Mai 2016 in Kraft.
Sachkundenachweis für Angestellte | „Alte Hasen“
Auch Mitarbeitende, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Immobiliardarlehen mitwirken, müssen dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 34i GewO). Angestellte können für sich auch die „Alte Hasen-Regelung“ in Anspruch nehmen. Was heißt: Für entsprechende Angestellte muss ein Arbeitgeber bescheinigen, dass sie seit dem Stichtag ununterbrochen als Immobiliardarlehensvermittler tätig gewesen sind.
Mit den Vorschriften setzt der Gesetzgeber die Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 (Richtlinie 2014/17/EU) um. Ziel ist es, „kohärente, flexible und gerechte Immobilienkreditverträge zur Entwicklung eines transparenteren, effizienteren und wettbewerbsfähigeren Binnenmarkts zu schaffen. Gleichzeitig soll zur Förderung einer nachhaltigen Kreditvergabe und -aufnahme“ beigetragen werden und ein hohes Schutzniveau für Verbraucher entstehen.
Prüfungsablauf
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete:
- Kundenberatung
- fachliche Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
- Finanzierung und Kreditprodukte
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Teilnahme am praktischen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Sachgebiete „fachliche Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung“ sowie „Finanzierung und Kreditprodukte“. Im praktischen Teil der Prüfung, der als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt wird, wird jeweils ein Kandidat geprüft. Hier soll nachgewiesen werden, dass die Fähigkeiten zur Entwicklung kundengerechter Lösungen vorhanden sind.
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil der Prüfung mit „bestanden“ bewertet wurden. Der schriftliche Teil der Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Sachgebiete mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt sind. Der praktische Teil ist bestanden, wenn ebenfalls mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte geschafft wurden.
Anmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung ist grundsätzlich nur schriftlich mit dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig möglich. Bitten senden Sie das ausgefüllte Formular im Original bis zum jeweiligen Anmeldeschluss zu (siehe Tabelle unten).
Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Hinweis
Bei Rücktritt (Abmeldung) nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag zurückerstattet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zur Prüfung oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr erhoben.
Prüfungstermine
Prüfungstermin (schriftlich/praktisch) | Anmeldeschluss |
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24.02.2025 | 27.01.2025 |
19.05.2025 | 21.04.2025 |
14.07.2025 | 16.06.2025 |
20.10.2025 | 22.09.2025 |
Prüfungsrelevante Unterlagen
- Anmeldeformular Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung
- Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung
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