Durch das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2013 die Voraussetzungen fürs Erteilen der gewerberechtlichen Erlaubnis erheblich verschärft.
Mit den Vorschriften will der Gesetzgeber den Schutz der Anleger vor sogenannten Graumarktprodukten stärken und die Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen erhöhen. Damit gelten nun für Banken und freie Vermittler beim Vertrieb von Finanzanlagen die gleichen Regeln – und für den Verbraucher wurde ein gleichwertiges Schutzniveau geschaffen.
Voraussetzung für eine Erlaubnis und Registrierung ist unter anderem der Nachweis der Sachkunde. Durch eine Prüfung vor der IHK, gemäß § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO, kann der Finanzanlagenvermittler den Nachweis erbringen, dass er über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung seiner Tätigkeit nötig sind.
Die Sachkunde kann aber auch durch andere Qualifikationen und teilweise ergänzende Erfahrungen auf dem Gebiet der Finanzanlagenvermittlung nachgewiesen werden. Diese sind der Sachkundeprüfung gleichgestellt und werden als gleichwertig anerkannt (FinVermV § 4).
Prüfungsablauf
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Gegenstand des schriftlichen Teils sind fachliche Kenntnisse, insbesondere über rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen von
- Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten
- Investmentvermögen (offene Fonds)
- Geschlossene Fonds
- Sonstige Vermögensanlagen
Zur praktischen Prüfung (Kundenberatungsgespräch) soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er fähig ist, kundengerechte Lösungen nach einer Bedarfsermittlung zu entwickeln und anzubieten sowie Kundenprofile zu erstellen und Produkte darzustellen. Zum praktischen Prüfungsteil wird der Prüfungsteilnehmer aber nur zugelassen, wenn der schriftliche Prüfungsteil bestanden wurde.
Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung ist grundsätzlich nur schriftlich mit dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig möglich. Bitten senden Sie das ausgefüllte Formular im Original bis zum jeweiligen Anmeldeschluss zu. Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Wichtige Hinweise
Bei Rücktritt (Abmeldung) nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung werden 50 Prozent der jeweiligen Gebühr auf Antrag zurückerstattet. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, Zuspätkommen zur Prüfung oder Entschuldigung nach Prüfungsbeginn wird die volle Gebühr einbehalten.
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil kann unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend FinVermV beantragt werden.
Prüfungstermine
schriftlicher Prüfungsteil | mündlicher Prüfungsteil | Anmeldeschluss |
---|---|---|
27.11.2024 | 28.11.2024 | 08.10.2024 / ausgebucht |
26.03.2025 | 27.03.2025 | 04.02.2025 |
25.06.2025 | 26.06.2025 | 06.05.2025 |
24.09.2025 | 25.09.2025 | 05.08.2025 |
26.11.2025 | 27.11.2025 | 07.10.2025 |
Prüfungsrelevante Unterlagen
- Anmeldeformular zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK"
- Prüfungsordnung Sachkunde Finanzanlagenfachmann/frau
- Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-fachfrau IHK - Wichtige Hinweise zur Sachkundeprüfung
Ich möchte diesen Beitrag teilen