Arzneimittel im Einzelhandel dürfen in Deutschland nur über Apotheken in den Verkehr gebracht werden. In der Regel sind diese Arzneimittel durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“ erkennbar. Sogenannte „freiverkäufliche Arzneimittel“ dürfen auch außerhalb von Apotheken vertrieben werden, wenn der Unternehmer oder eine von ihm mit der Leitung des Unternehmens betraute Person oder eine mit dem Verkauf beauftragte Person die Sachkenntnis dafür nachweist.
Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK.
Anerkennung anderer Nachweise
Als Sachkundenachweis werden bestimmte Prüfungen und Nachweise anerkannt, zum Beispiel das abgeschlossene Pharmaziestudium, die Kaufmannsgehilfenprüfung als Drogist/in oder die Abschlussprüfung als Apothekenhelfer/in.
Informationen zum Inhalt der Prüfung
Im Einzelnen wird bei der Prüfung festgestellt, ob der Teilnehmer
- das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht,
- die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,
- offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann,
- freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß lagern kann, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfallsdatums,
- über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt,
- die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
- die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens kennt.
Die Prüfung wird am PC abgelegt und dauert 75 Minuten. Eine nicht bestandene Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Prüfungsvorbereitung
Seit März 2021 erfolgt im Rahmen der Prüfung das Erkennen von Pflanzendrogen, die Angabe der medizinisch wirksamen Hauptinhaltsstoffe und die Auswahl der Hauptanwendungsgebiete mittels 15 Mehrfachwahlaufgaben anhand von Fotos.
Der Besuch eines Vorbereitungslehrganges empfiehlt sich, ist aber keine Voraussetzung.
Prüfungstermine*
Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
---|---|
15.11.2024 | 01.11.2024 |
28.02.2025 | 10.02.2025 |
28.03.2025 | 10.03.2025 |
23.05.2025 | 05.05.2025 |
27.06.2025 | 09.06.2025 |
05.09.2025 | 18.08.2025 |
28.11.2025 | 10.11.2025 |
*Änderungen vorbehalten
Prüfungsrelevante Unterlagen auf Anfrage
- Gebührenübernahmeformular
- Prüfungsordnung für die Durchführung der Prüfung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Material zum Selbststudium
- Abbildungen zu bestimmenden Pflanzendrogen zur Sachkundeprüfung
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
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