Prüfungen für

Bewachungspersonal
und -unternehmer

Wer benötigt die Sachkunde?

Für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung vor der IHK zwingend erforderlich. Dies betrifft:

  • Tätigkeit als Selbstständiger, gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person oder Betriebsleiter
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel Citystreife) oder in Hausrechtsbereichen mit öffentlichem Verkehr (zum Beispiel Einkaufscenter)
  • Schutz vor Ladendieben (zum Beispiel Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken (etwa Türsteher)
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen zur auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Geflüchteten, in leitender Funktion
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Inhaber folgender Prüfungszeugnisse nach Berufsbildungsgesetz bedürfen nicht der Sachkundeprüfung

  • Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse in der Berufsausbildung (zum Beispiel Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
  • Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Weiterbildungsabschlüsse (u. a. Geprüfte Werkschutzfachkraft, Geprüfter Werkschutzmeister, Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit)
  • Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst – auch im Bundesgrenzschutz und in der Bundespolizei oder für den mittleren Justizvollzugsdienst und den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe). Gleiches gilt für Feldjäger in der Bundeswehr.

Prüfungsvorbereitung und -ablauf

Die Vorbereitung auf die Prüfung kann durch den Besuch von Schulungen, die von Bildungseinrichtungen oder spezialisierten Unternehmen angeboten werden. Es geht aber auch durch Selbststudium. 

Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (120 Minuten) und einer mündlichen Prüfung (ca. 15 Minuten). In der schriftlichen Prüfung müssen Sie bei 72 Multiple-Choice-Fragen die korrekte(n) Antworten ankreuzen. Die Prüfung findet in elektronischer Form am PC statt. Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn 50% der Gesamtpunktzahl erreicht werden. 

Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Die mündliche Prüfung findet jeweils im Anschluss an die schriftliche Prüfung bzw. am Tag danach statt. Inhalt und Umfang der Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Prüfungstermine und -anmeldung

Termine und ANMELDUNG

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Bei Fragen hilft Ihnen Hans-Peter Heinig gerne weiter.

T: +49 341 1267-1388
F: +49 341 1267-1426
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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus