Wer einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann eine Gleichstellung seines Ausbildungsabschlusses gemäß § 10 BVFG beantragen.
Antrag und Unterlagen
Bei Anträgen auf Gleichstellung benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie bitte zum vorher vereinbarten Termin bei Ihrer IHK mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Statusnachweis (Spätaussiedlerausweis oder Registrierschein)
- Originalzeugnis oder beglaubigte Kopie
- deutsche Übersetzung der Originalurkunde und des Originalzeugnisses durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer
- Arbeitsbuch
- deutsche Übersetzung des Arbeitsbuches durch einen in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer
- Lebenslauf
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