Rechtsgrundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit von DDR-Meisterabschlüssen ist der Einigungsvertrag, Artikel 37. Wir sind die zuständige Stelle für den Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit dieser Meisterabschlüsse zu den gültigen Meisterabschlüssen der IHKs.
Dazu kann eine mögliche Zuordnung von gewerblich-technischen Meisterfachrichtungen der ehemaligen DDR zu IHK-Fortbildungsprüfungen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt sind, überprüft werden. Die Gleichwertigkeit wird durch eine entsprechende Urkunde dokumentiert.
Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.
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