Rechtsgrundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit von DDR-Facharbeiterabschlüssen ist der Einigungsvertrag, Artikel 37. Er besagt, dass diese Facharbeiterabschlüsse den bundesdeutschen Abschlüssen gleichstehen, ohne dass eine formelle Anerkennung nötig ist.
Im Einzelfall ist auf Antrag und gegen Gebühr (siehe aktueller Gebührentarif) eine Gleichstellung von DDR-Facharbeiterabschlüssen mit bundesdeutschen Abschlüssen möglich. Die Gleichstellung ist jedoch kein Zeugnis-Ersatz – sie bezieht sich auf das Originalzeugnis und ist auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Zu beachten ist, dass nur das ursprünglich erworbene Zeugnis, mit dem zum Zeitpunkt der Ausstellung gleichwertigen bundesdeutschen Berufsabschluss, verglichen werden kann. Eine Berücksichtigung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die nach der Prüfung erworben wurden, erfolgt nicht.
Antragstellung und Gebühren
Bei Anträgen benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie bitte zum vorher vereinbarten Termin bei Ihrer IHK mitbringen:
- Personalausweis
- Facharbeiterzeugnis oder Facharbeiterbrief im Original
Der Antrag kann online über das Formular „Bestellung von Dokumenten“ erfolgen.
Wählen Sie dazu bitte das Dokument „Gleichstellung DDR-Facharbeiterabschluss“ aus.
Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
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