Für Berufsabschlüsse in Industrie, Handel und im Dienstleistungssektor sind die IHKs, für Handwerksberufe die Handwerkskammern zuständig.
Die Voraussetzungen für eine Anerkennung des Berufsabschlusses sind gegeben, wenn Art, Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie die in der Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse gleichwertig zu den in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Ausbildungsverordnungen waren bzw. sind.
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