Schutz- und Sicherheitskraft (Gepr.)

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft wahrzunehmen.

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem.  § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). 

Prüfungsanmeldung und Gebühren

Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular  der IHK zu Leipzig  möglich. Der Anmeldeschlusss liegt
vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.

Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.

Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.

Hinweis zur Prüfungsanmeldung

Bitte beachten Sie, dass das Dokument nur mit vollständiger Unterschrift angenommen wird.

Informationen für Prüfungsteilnehmende

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur finden Sie hier.

 

Hinweis

Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse: http://wis.ihk.de

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Regine Neuhaus gerne weiter.

T: +49 341 1267-1355
M: +49 151 12671377
F: +49 341 1267-1426
E: regine.neuhaus@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus