Qualitätsfachleute sorgen dafür, dass in der Produktion die betrieblichen wie auch gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsnormen eingehalten werden.
Sie prüfen Werkstücke z.B. auf Maßhaltigkeit, Oberflächenbeschaffenheit und untersuchen, ob die Zusammensetzung, z.B. bei Metalllegierungen oder Kompositwerkstoffen, den Vorgaben entspricht. Hierfür verwenden sie elektronische, optische, mechanische oder pneumatische Mess- und Prüfgeräte, z.B. CNC-gesteuerte Koordinatenmesssysteme oder Messlehren. Stellen Sie Abweichungen von den Vorgaben fest, informieren Sie die Fertigung und veranlassen die Behebung der Fehlerursachen.
Qualitätsfachleute werden in allen Stadien der Fertigung tätig, sie prüfen Rohlinge und Hilfsstoffe, untersuchen Halbzeuge und fertige Erzeugnisse.
Zulassungsantrag
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.
Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden.
Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig möglich. Der Anmeldeschlusss liegt
vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Zugelassene Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel für den Prüfungsbereich Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik sind:
- handelsübliche Tabellenbücher in unkommentierter Fassung (Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind zulässig)
- dokumentenechtes Schreibmaterial, Lineal, Schablonen, Zeichenstifte
- netzunabhängiger, nicht mit Dritten kommunikationsfähiger Taschenrechner.
Für den Prüfungsbereich Fertigungsprüftechnik sind alle Werkzeuge nach Bereitstellungsliste für den Ausbildungsbetrieb zulässig.
Prüfungstermine
Prüfperiode | Kenntnisprüfung | Fertigkeitsprüfung |
---|---|---|
Winter 2024/2025 | Donnerstag, 12.12.2024 | 02.01.-28.02.2025 |
Sommer 2025 | Donnerstag, 15.05.2025 | 01.06.-31.08.2025 |
Winter 2025/2026 | Donnerstag, 11.12.2025 | 02.01.-28.02.2026 |
Sommer 2026 | Dienstag, 12.05.2026 | 01.06.-31.08.2026 |
Winter 2026/2027 | Dienstag, 15.12.2026 | 02.01.-28.02.2027 |
Sommer 2027 | Dienstag, 11.05.2027 | 01.06.-31.08.2023 |
Winter 2027/2028 | Dienstag, 14.12.2027 | 02.01.-28.02.2028 |
Sommer 2028 | Dienstag, 16.05.2028 | 01.06. - 31.08.2028 |
Winter 2028/2029 | Dienstag, 12.12.2028 | 01.01. - 28.02.2029 |
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