Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Meisters/-in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice wahrzunehmen.
Geprüfter Meister für Rohr-, Kanal- und Industrieservice ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Zulassungsvoraussetzungen und -antrag
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, zur Fachkraft für Abwassertechnik, zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, zum Ver- und Entsorger/zur Ver- und Entsorgerin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 beinhalteten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Vor Lehrgangsbeginn empfehlen wir einen Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständiger Unterschrift angenommen werden
Prüfungsanmeldung und Gebühren
Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular der IHK zu Leipzig möglich. Der Anmeldeschlusss liegt
vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Prüfungstermine
Grundlegende Qualifikationen
- 06./07. November 2024
- 29./30. April 2025
- 05./06. November 2025
- 29./30. April 2026
- 05./06. November 2026
- 28./29. April 2027
- 21./22. Oktober 2027
Handlungsspezifische Qualifikationen
- 19./20. Mai 2025
Die Fachgespräche Frühjahr 2025 sind unter Vorbehalt in der 32. KW 2025 geplant.
Verordnung über die Prüfung
Vorbereitung auf die Prüfung
Suchen Sie in der WIS Datenbank der deutschen Industrie- und Handelskammern nach Bildungsträgern und Prüfungen.
WIS - Das Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation
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