Handelsfachwirt/-in (Gepr.)

Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel.

Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.

Geprüfter Handelsfachwirt ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.

Zulassungsantrag

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.

Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden. 

Prüfungsanmeldung und Gebühren

Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich mit dem Anmeldeformular  der IHK zu Leipzig  möglich. Der Anmeldeschlusss liegt
vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.

Die Prüfungsgebühr wird bei der Anmeldung zur Prüfung fällig und muss in jedem Fall vor dem Prüftermin beglichen sein. Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.

Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.

Informationen für Prüfungsteilnehmende

Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf sowie die Prüfungsstruktur finden Sie hier.

Für die mündliche Prüfung ist ein Thema zur Präsentation einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Nadine Nitzsche gerne weiter.

T: +49 341 1267-1237
F: +49 341 1267-1426
E: nadine.nitzsche@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus